Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine Anzeigepflicht und Bumerang-Effekt

Daddeldu, Thursday, 20.05.2004, 14:07 (vor 7970 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung von Magnus am 17. Mai 2004 14:34:46:

Hallo,

3. Handelt es sich bei dem Satz um eine Straftat, und nicht um einen Bauklotzstreit im Kindergarten.

Sicherlich, eine Straftat ist es.

Bei Straftaten hat übrigens jeder Bürger die Pflicht, diese zu melden.

Das ist schlicht falsch. Eine solche Pflicht existiert nicht. Es gibt einzig einen Katalog von besonders schweren Verbrechen, die anzuzeigen man verpflichtet ist, wenn diese in der Zukunft liegen, also geplant sind, und noch verhindert werden könnten (§ 138 StGB).

4. Es handelt sich nicht um eine Strafanzeige, sondern um einen Strafantrag.

Falsch, Du vertauschst die Begriffe Strafanzeige und Strafantrag. Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist ein Offizialdelikt, d. h. es wird von Amts wegen verfolgt, sobald die Strafverfolgungsbehörde von einem Anfangsverdacht erfährt. Die Informierung der Behörde wird Anzeige genannt. Neben den Offizialdelikten gibt es die Antragsdelikte, die nur auf Antrag des Opfers verfolgt werden, z. B. Beleidigung.

so gesehen wirft man auch keinen Bumerang.

Die Staatsanwaltschaft hat, wenn ich Dich richtig verstehe, erst einmal die Angeschuldigten angeschrieben, und um Stellungnahme gebeten. Es wurde wohl noch nicht mal ein Anfangsverdacht bejaht, oder? Vermutlich wird die StA das Verfahren wieder einstellen. Im schlechtesten und nicht ganz unwahrscheinlichen Fall mit der (m. E. falschen) Begründung, es läge keine Volksverhetzung vor.

Und da hast Du dann deinen Bumerang: dieser ominöse Frauen für Frauen e. V. wird jubeln und sagen: „Na bitte, sogar die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass an dem was wir sagen nichts falsch ist.“ Das wäre natürlich eine Verdrehung der Tatsachen. Aber die Nicht-Bestrafung einer Äußerung trotz Anzeige wird hinterher oft wie eine offizielle Wahrheitsbestätigung dargestellt.

Gruß,

Daddeldu


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