Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Shows

Odin, Thursday, 03.06.2004, 23:44 (vor 7477 Tagen) @ Andreas (der andere)

Als Antwort auf: Re: Shows von Andreas (der andere) am 03. Juni 2004 12:56:41:

Die Frage wäre ja, ob es nicht bereits als Straftat gälte, diese Sendung auf Video zu besitzen. Ab welchem Alter spricht das Gesetz eigentlich von Minderjährigen, welche Darstellungsweise zählt bereits als Mißbrauch? Ich kenne mich in der Beziehung zu wenig aus, aber die Art, wie hier Grenzen aufgeweicht werden, empfinde ich schon als mehr als beunruhigend.

Das kann gar nicht strafbar sein, sonst müssten alle Eltern verhaftet werden. Oder gibt es von Dir keine peinlichen Fotos als Säugling, nackt auf der Tigerdecke :-)
Auch Fotos am FKK-Strand sind völlig normal - obwohl man Dich wahrscheinlich teeren und federn würde, wenn Du von wildfremden Fotos schießt.
Kinderpornos heißt also nicht: nackte Kinder, sondern Kinder in pornografischen Posen.
Wenn jemand "nur" auf nackte Kinder steht, dann sei's ihm vergönnt. Er braucht dazu ja nur in eine katholische Kirche gehen und sich die kleinen, nackten Engelchen anschauen :-)


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