Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Shows @ Andreas

Pokemon, Friday, 04.06.2004, 00:41 (vor 7476 Tagen) @ Andreas (der andere)

Als Antwort auf: Re: Shows von Andreas (der andere) am 03. Juni 2004 12:56:41:

Hi Bruno!

... und sie nur zu Verbrechern macht, wenn sie sich dieser freien Verfügbarkeit bedienen wollen.

Die Frage wäre ja, ob es nicht bereits als Straftat gälte, diese Sendung auf Video zu besitzen. Ab welchem Alter spricht das Gesetz eigentlich von Minderjährigen, welche Darstellungsweise zählt bereits als Mißbrauch?

Hallo Andreas!

So weit ich weiß gibt es für Nacktfotos kein Altersgrenze. Sonst dürfte man ja auch keine Kinder am Strand für Werbezwecke aufnehmen. Theoretisch gelten diese Regelungen auch für erotische Fotos (keine Pornographie!). Es ist also durchaus erlaubt, eine 12jährige in sexy Posen abzulichten. Renommierte Magazine wie der Playboy verzichten auch nur deshalb auf Fotos von Minderfährigen (=unter 18) weil es gesellschaftlich nicht akzeptiert wird.

Pornographie ist erst ab 18 erlaubt. Ob das generell für die Darstellung von GV mit Minderjährigen gilt, weiß ich nicht. Da sind die Grenzen wohl fließend. Klar ist nur: Für erotische Fotos gibt es keine Altersbeschränkung. Demnach sind leider auch "erotische" Bilder von Kindern erlaubt. Sonst müsste man ja auch den Eltern verbieten, ihre Kinder am Strand zu knipsen. Nicht zu verwechseln natürlich mit der KinderPORNOGRAPHIE.

Pokemon


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