Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zum Beispiel ......

Maya, Wednesday, 17.10.2001, 16:07 (vor 8525 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Zum Beispiel ...... von Rüdiger am 17. Oktober 2001 12:48:37:

Hi Rüdigerdernichtjörgheisst,

dein Wiedererkennen kommt daher, daß das Ding nicht zum ersten Mal hier zerpflückt wurde. Nur mal so am Rande.

Hab mir gerade den Link angeschaut. Wie war das doch gleich? Behauptete da jemand angesichts der Mädchenspielplätze in Ulm und Ludwigshafen, angesichts der Friedhöfe mit Frauenecke, bald müßten Männer noch auf die andere Straßenseite wechseln (wie einst die Schwarzen in den USA), nur weil Frauen nicht denselben Bürgersteig mit ihnen zu teilen wünschten? Hier in dieser unfreiwillig komischen Realsatire findet sich das:
1. Beispiel: MANN begegnet im Dunkeln einem Mädchen/einer Frau auf der Straße:
Wechseln Sie die Straßenseite, damit das Mädchen/die Frau merkt, daß Sie ihr nichts tun wollen!

Joachim fand schon damals die Idee von einem "jump and run"-Computerspiel nicht lustig.
Die Einwände gegen solche "Verhaltensregeln" waren auch nicht von der Hand zu weisen, denn was tun, wenn auf beiden Straßenseiten Frauen gehen? Daß der Mann dann mitten auf der Straße geht und sich überfahren lassen muß, wäre tatsächlich nicht gut.

Oder das:
2. Beispiel: Sie gehen im Dunkeln hinter einem Mädchen/einer Frau her:
Vermeiden Sie alles was nach Verfolgung aussiehst: Bleiben Sie stehen, um den Abstand zu vergrößern! Biegen Sie im Zweifelsfall ab, damit das Mädchen/die Frau merkt, daß Sie sie wirklich nicht verfolgen!

Man greift sich an den Kopf ....

Greif dir nicht an den Kopf sondern frag mal lieber, was die Basis für solche "Verhaltensregeln" sind. Wie kommt jemand dazu, grade solche Situationen aufzugreifen? Gänzlich ohne Hintersinn?

Daß man(n) Frauen gegen Grabscher und ungewollte Anmache verteidigen sollte, versteht sich von selbst, in der Tat, aber schon daß dies geschehen soll, indem

Wenn das nichts hilft, zeigen Sie ihnen doch mal, wie das ist, wenn Mädchen/Frauen begrabscht werden und grabschen Sie sie an!

Hmm, über das wie kann man sicherlich streiten. Daß man eingreifen sollte, da sind wir uns ja einig. Hab ich mal gemacht übrigens. Da wollte mir der durchgeknallt Typ nen Stuhl über den Kopf hauen. Sah lustig aus, erinnerte mich an einen Gorilla im Zoo mit Baumstamm überm Kopf in Imponierpose LOL
Hätt ich ihn statt dessen angegrabscht, hätte ich glaube ich nicht den erwünschten Effekt erzielt...

... das erscheint mir dann doch, ähem, total überzogen.
MERKE: Wenn eine Frau NEIN sagt, meint sie auch NEIN!
Diese Behauptung wird durch Schreien und dreifache Ausrufungszeichen auch nicht wahrer. Manchmal isses so, manchmal aber eben auch nicht ....

Ja genau, wenn eine Dame ja sagt, meint sie manchmal auch nein *g*
Ich frag mich nur wie mann das rausfinden möchte, ob das nein grad vielleicht doch ja bedeutete. Durch ausprobieren? *grabsch*

Sie sitzen in einer größeren Runde zusammen. Achten Sie mit darauf, daß Mädchen/Frauen zu Wort kommen: Drängen Sie darauf, daß die anderen ruhig sind, wenn ein Mädchen/eine Frau etwas sagen will! Unterbrechen Sie keine Mädchen/Frauen! Beteiligen Sie sich nicht an dem üblichen Macho-Gehabe, das immer wieder aufkommt wenn mehrere Männer mit Frauen zusammen sind.!
Also das echt fieseste Macho-Gerede habe ich eigentlich nur in Abwesenheit des weiblichen Geschlechts festgestellt, in DEN Genuß werden Frauen leider nie kommen können :-) Ähnlich wie bei der Forderung nach getrenntem Unterricht für Mädels erscheint hier das weibliche Geschlecht hier mal wieder als schwach und hilfsbedürftig wie einst in victorianischen Zeiten. Apropos victorianisch: Ich glaub kaum, daß Maggie Thatcher eines Schutzes vor Unterbrechungen ihres Redeschwalles bedurfte, eher im Gegenteil .....

Japp, die Debatte hatten wir auch schon mal. Frag Arne :-)

MERKE: FRAUENBUCHLÄDEN, FRAUENCAFES, FRAUENZENTREN, FRAUENPARKPLÄTZE in Parkhäusern sind NUR FÜR FRAUEN und MÄDCHEN.
Sie stellen Freiräume für Frauen/Mädchen dar und sind FÜR MÄNNER TABU!

Auch hier soll Lautstärke mal wieder übertönen, daß es sich bei diesen Einrichtungen größtenteils um grundgesetzwidrige Aktivitäten handelt.

Hatten wir auch schon.
Ich hab neulich ein Frauenbuch gekauft. Hab ich jetzt gegen das GG verstoßen? Oder war es Beihilfe zum Verstoß gegen das GG? Was steht darauf?

Maya


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