Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zum Beispiel ......

Rüdiger, Wednesday, 17.10.2001, 20:00 (vor 8442 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Zum Beispiel ...... von Maya am 17. Oktober 2001 13:07:15:

Hallo Maya,

2. Beispiel: Sie gehen im Dunkeln hinter einem Mädchen/einer Frau her:
Vermeiden Sie alles was nach Verfolgung aussiehst: Bleiben Sie stehen, um den Abstand zu vergrößern! Biegen Sie im Zweifelsfall ab, damit das Mädchen/die Frau merkt, daß Sie sie wirklich nicht verfolgen!

Man greift sich an den Kopf ....

Greif dir nicht an den Kopf sondern frag mal lieber, was die Basis für solche "Verhaltensregeln" sind. Wie kommt jemand dazu, grade solche Situationen aufzugreifen? Gänzlich ohne Hintersinn?

Gute Frage. Ich bin auch schon nachts durch Amsterdam und Hamburg gelaufen und hatte manchmal ein mulmiges Gefühl, packte meine Brieftasche fester .... Hinterher hab ich mich dann geärgert - über das mulmige Gefühl eben. Im Grunde genommen ist doch das Risiko eines solchen Nachtspaziergangs nicht größer als das Verkehrsunfall-Risiko im Straßenverkehr. Man kann sich Angst nämlich auch einreden lassen, und man kann sich durch diese Ängstlichkeit auch alle positiven Erlebnisse versauen lassen. Meine Oma war z. B. früher so ängstlich, daß sie immer alle Türen im Hause verriegelte und was dagegen hatte, daß ich bei Dunkelheit zur Disco ins Nachbardorf radelte. Als ob hinter jedem Baum ein Kindsverderber stünde .... Leider stoßen heute Politiker vielfach ins selbe Horn. Kaum bekunden Bürger ihre Ängstlichkeit vor dem (angeblich oder wirklich) steigenden Verbrechen, reden sie den Leuten nach dem Mund, versprechen mehr Polizei und Überwachung, anstatt den Leuten auch mal ihre übertriebenen Ängste auszureden und z. B. zu erklären, daß es bei manchen Delikten auch Rückgänge gibt.

Manchmal isses so, manchmal aber eben auch nicht ....

Ja genau, wenn eine Dame ja sagt, meint sie manchmal auch nein *g*
Ich frag mich nur wie mann das rausfinden möchte, ob das nein grad vielleicht doch ja bedeutete. Durch ausprobieren? *grabsch*

Schwierige Frage, in der Tat. Wer da was falsch einschätzt, ist als Mann in einer unangenehmen Situation (als Frau wohl auch ... ).

Ich glaub kaum, daß Maggie Thatcher eines Schutzes vor Unterbrechungen ihres Redeschwalles bedurfte, eher im Gegenteil .....

Japp, die Debatte hatten wir auch schon mal. Frag Arne :-)

MERKE: FRAUENBUCHLÄDEN, FRAUENCAFES, FRAUENZENTREN, FRAUENPARKPLÄTZE in Parkhäusern sind NUR FÜR FRAUEN und MÄDCHEN.
Sie stellen Freiräume für Frauen/Mädchen dar und sind FÜR MÄNNER TABU!

Auch hier soll Lautstärke mal wieder übertönen, daß es sich bei diesen Einrichtungen größtenteils um grundgesetzwidrige Aktivitäten handelt.

Hatten wir auch schon.

Richtig, hatten wir schon, und du konntest mich nicht widerlegen. Ich bin nach wie vor gegen eine Quote. Eine offene Diskriminierung der Männer kann nicht die Antwort auf (gewiß beklagenswerte) verdeckte Diskriminierungen von Frauen sein.

Ich hab neulich ein Frauenbuch gekauft. Hab ich jetzt gegen das GG verstoßen? Oder war es Beihilfe zum Verstoß gegen das GG? Was steht darauf?

Nix, gar nix. Das isses ja: Auf Verfassungsbruch steht i. d. R. keine Strafe, die Verfassung ist nicht strafbewehrt. Schlimmstenfalls wird z. B. das verfassungswidrige Gesetz kassiert, aber die, die es verabschiedet hatten, bleiben straffrei. Darum: Parkt anständig, aber brecht ruhig die Verfassung :-). - Bücher zu produzieren, die eine bestimmte Zielgruppe ansprechen, z. B. Frauen, ist wohl so lange juristisch unproblematisch, so lange du Männer nicht ganz gezielt am Erwerb dieser Bücher hinderst. Und "Frauenbuchläden" sind so lange unproblematisch, so lange sie sich an ein weibliches Zielpublikum richten, aber nicht gezielt allen Männern das Recht zum Betreten einer solchen Buchhandlung verbieten.

Rüdiger


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