Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Möglicher Lösungsvorschlag

Odin, Wednesday, 09.03.2005, 15:18 (vor 7590 Tagen) @ Alex, der Eidgenosse

Als Antwort auf: Möglicher Lösungsvorschlag von Alex, der Eidgenosse am 09. März 2005 10:58:56:

Das Argument, nach 5 Jahren sei die seelische Bindung vom Vater zum Kuckuckskind so gross, dass eine Vaterschaft nicht mehr juristisch angefochten werden kann, ist genau so blödsinnig wie die Behauptung keine Frau würde ihr Kind zur Adoption freigeben weil es 9 Monate im Bauch gewesen ist und deshalb eine unzertrennliche Bindung zwischen Mutter und Kind entstanden ist.

Die seelische Bindung kann durchaus groß sein und ist es in den meisten Fällen auch. Daher sollte auch darauf geachtet werden, daß der "Nichtvater" nach wie vor Kontakt zu seinem "Nichtkind" haben kann.
Umgangsrecht ist von Zahlpflicht zu trennen.


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