Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Möglicher Lösungsvorschlag

Alex, der Eidgenosse, Wednesday, 09.03.2005, 17:14 (vor 7590 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Möglicher Lösungsvorschlag von Odin am 09. März 2005 13:18:38:

Du meinst der Kuckucksvater darf das Kind besuchen, zahlen aber der muss biologische? ok, find ich nicht schlecht.

Die seelische Bindung kann durchaus groß sein und ist es in den meisten Fällen auch. Daher sollte auch darauf geachtet werden, daß der "Nichtvater" nach wie vor Kontakt zu seinem "Nichtkind" haben kann.
Umgangsrecht ist von Zahlpflicht zu trennen.


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