Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: keine Zahlpflicht ohne biologische Vaterschaft!

Peter, Wednesday, 09.03.2005, 17:31 (vor 7590 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Möglicher Lösungsvorschlag von Odin am 09. März 2005 13:18:38:

Umgangsrecht ist von Zahlpflicht zu trennen.

Das finde ich gut. Eine Zahlpflicht sollte nur bei biologischer Vaterschaft entstehen. Wenn der Vater abstreitet, biologischer Vater zu sein, muesste der Vertreter des Kindes ihn zum Gentest auffordern und dafuer selbstverstaendlich die Gene des Kindes zur Verfuegung stellen. Erst wenn der Test positiv waere oder der Vater den Test verweigerte, entstuende eine Unterhaltspflicht.

In der familienrechtlichen Praxis wird es uebrigens schon so gehandhabt, dass Umgang und Unterhaltszahlung getrennt voneinander behandelt werden; ein Junktim zwischen beiden wird vom Gericht nicht zugelassen.

Gruss,

Peter


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