Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast

Gastredner, Tuesday, 19.04.2005, 19:46 (vor 7549 Tagen) @ Frank

Als Antwort auf: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Frank am 19. April 2005 09:27:

Demnächst droht also Knast, wenn ich als Mann Sex mit einer Zwangsprostituierten habe. Nur: wie erkenne ich die? Am ukrainischen Akzent? Am besten frage ich sie vorher: "Bist du Zwangsprostituierte?" Pech nur, wenn sie lügt. Dann droht garantiert auch eine Strafe. Dreimal dürft ihr raten, wem...

Da würde ich mir nicht so viel Sorgen machen. Es gilt immer noch der Grundsatz keine Tat ohne Willen zur Tat. Das bedeutet, man kann nicht unbeabsichtigt oder unwillentlich Straffällig werden.
Demnach musst man schon den Willen gehabt haben mit einer Zwangsprostituierten zu verkehren.

Gastredner


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