Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast

Gastredner, Friday, 22.04.2005, 05:17 (vor 7546 Tagen) @ Mikael

Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Mikael am 19. April 2005 17:38:

Da würde ich mir nicht so viel Sorgen machen. Es gilt immer noch der Grundsatz keine Tat ohne Willen zur Tat. Das bedeutet, man kann nicht unbeabsichtigt oder unwillentlich Straffällig werden.

Neee, so einfach ist das nicht. Was du meinst, nennst sich "vorsätzliche Handlung".
Es heisst "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) !

Das meine ich nicht. Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen.

Gastredner


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