Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast

Norbert, Friday, 22.04.2005, 17:44 (vor 7546 Tagen) @ Gastredner

Als Antwort auf: Re: Kunden von Zwangsprostituierten droht Knast von Gastredner am 22. April 2005 02:17:

Da würde ich mir nicht so viel Sorgen machen. Es gilt immer noch der Grundsatz keine Tat ohne Willen zur Tat. Das bedeutet, man kann nicht unbeabsichtigt oder unwillentlich Straffällig werden.

Neee, so einfach ist das nicht. Was du meinst, nennst sich "vorsätzliche Handlung".
Es heisst "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) !

Das meine ich nicht. Man kann niemanden versehentlich vergewaltigen.
Gastredner

Könnte man meinen.
Ist aber nicht immer so.
Ich habe von einem Fall gehört, der eine Besonderheit aufweißt.
Ist aber schon etlich Jahre her.

Fakten:
Mehrere Männer haben einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer jungen Frau gehabt.
Alter der jungen Frau außerhalb des dafür strafrechtlichen Bereichs.
Keine Gewalt, o.ä..
Soweit kein Thema.

Dann kam aber die Mutter der jungen Frau in Spiel.
Sie zeigte die Männer wegen Vergewaltigung an.

Hintergrund: die junge Frau hatte einen sehr niedrigen IQ.
Dieser sollte so gering sein, dass diese gar keine Zustimmung zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr geben dürfte/könnte.
Dieses hätten die Männer erkennen sollen.

Es kam zum gerichtlichen Verfahren.
Die Männer wurden freigesprochen, weil nachgewiesen werden konnte, dass der IQ der jungen Frau aber oberhalb der Schwachsinngrenze lag, und damit nicht mehr im strafrechlichen Bereich lag.
Sie führte Arbeiten aus, die sie andernfalls nicht hätte bewältigen können.

Ohne den Nachweis dieser Tätigkeit wäre der Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung gewertet und bestraft worden.

Gruß
Norbert


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