Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gewaltschutzgesetz !

Freeman, Tuesday, 10.07.2001, 00:41 (vor 8329 Tagen) @ Demokrat

Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz ! von Demokrat am 09. Juli 2001 20:22:42:

"Hilfe vor Strafe" lautet.

4. Redundante Maßnahmen
Gleichzeitig liegt es in der Logik des Gesetzentwurfs, dass er bei Inkrafttreten die vor-handenen Frauenhäuser überflüssig machen sollte. Dem wurde jedoch von der Sach-verständigen Frau Raddant widersprochen, die selbst ein Frauenhaus in Eggesin leitet. Die Vermutung scheint uns daher nicht von der Hand zu weisen zu sein, dass durch Frauen-spezifische Hilfseinrichtungen eine unserem Demokratieverständnis nicht entsprechende Bevorzugung von Fraueninteressen durchgesetzt werden soll.

*Meinermeinung nach entsteht auch ( ich zähl mich selbst nicht zu den
leugnern von Männergewalt ) , daß mit diesem Gesetz oder besser gesagt
wie es formuliert wurde im Grunde "andere Interessen" verfolgt werden !*

5. Ausklammerung von psychischer Gewalt
Die bei der Anhörung zunächst von Frauenvertreterinnen gestellte Forderung nach Auf-nahme psychischer Gewalt in das Gesetz wurde bedauerlicher Weise zurückgenom-men, nachdem diese Gewaltform von der Abgeordneten Frau von Renesse auch Frau-en zugeschrieben wurde (Zitat in etwa wie folgt: "Frauen sind im Bereich psychische Gewalt nicht von Pappe").

*Hier ist wieder einmal eine enorme Einseitigkeit festzustellen!
Aber gerade Politkerinnen wie Frau H.-Daubler-Gmelin sieht ja gerade in
"Einseitigkeiten" die Lösung !*

6. Verfassungsrechtliche Bedenken
Die Sachverständige Frau Dr. Kloster-Harz bemängelte:
- Aufhebung der Grenze zwischen Zivil- und Strafrecht, so dass bei Verstoß
gegen in einem zivilgerichtlichen Eilverfahren getroffenen Anordnungen strafrechtliche Maß-nahmen bis hin zu einem Jahr Gefängnis verhängt werden können.
- Umkehrung der Beweislast.
- Einschränkung der Rechte und wirtschaftliche Gefährdung der
Vertragspartner von Mietverträgen.
- Möglichkeit der Mehrfachvollstreckung ohne weitere richterliche
Bestätigung.
- Einschränkung der wirtschaftlichen Autonomie von "Ausgewiesenen" bei der
Ent-scheidung über deren Immoblien-Darlehnsverträge.
7. Missachtung der Unschuldsvermutung

* sehr gefährlich *

8. Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes
Die Erörterung verlief auf unterschiedlichen Datengrundlagen: Während ein Teil der Ex-perten sich auf das Hellfeld (also polizeilich ermittelte
Zahlen) bezog, verwies der Kriminologe Herr Prof. Bock auf die, bei häuslicher Gewalt realistischeren und deutlich höhe-ren, Dunkelfeldzahlen. Dabei wies er auf die Opferstudie des KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen) von 1995 hin, nach der nahezu gleich häufig Männer und Frauen von Gewalt ihrer Partner bzw. Partnerinnen betroffen sind. Prof. Bock hob hervor, dass dieser Sachverhalt durch zahlreiche internationale Studien belegt und so-mit gesicherter Erkenntnisstand der Forschung ist. Die das Gesetz begleitenden politi-schen Maßnahmen müssen sich daher in deutlicherer Weise auch gegen gewalttätige Frauen richten.

* kein Kommentar*

9. Kein wirksamer Schutz von Kindern
Dem von Gewalt betroffenem Kind steht kein Antragsrecht zu. §1631 (2) BGB fordert gewaltfreie Erziehung, hat jedoch nur Appellationscharakter. Auch das Gewaltschutz-gesetz schafft in der vorliegenden Form nicht die Möglichkeit, den Täter/die Täterin der Wohnung zu verweisen. Die mit Abstand größte - und wehrloseste - Opfergruppe häuslicher Gewalt (nach Angaben des BMFSFJ ca. 1,4 Mio. misshandelte Kinder pro Jahr) wird am wenigsten geschützt.

*Frage : Wer schützt jetzt unsere Kinder vor weibl. Kindesmisshandlerinnen*

10. Missbrauchspotential des Gewaltschutzgesetzes
Es besteht die Gefahr, dass das Gewaltschutzgesetz als Machtmittel in Beziehungskon-flikten missbraucht wird. Der österreichische Experte Herr Dr. Sormann berichtete zwar, dass bisher kein Missbrauch des österreichischen Wegweisungsgesetzes bekannt geworden sei. Es gibt jedoch entscheidende Unterschiede zu Deutschland: In Österreich entscheidet die Polizei vor Ort über eine Wegweisung und klärt dabei den Sachverhalt durch Anhörung aller Beteiligten. In Deutschland soll die Anschuldigung der Frau genügen; der Mann soll nicht einmal gehört werden. In Österreich gibt es nur das alleinige Sorgerecht, das in der Regel der Mutter zugesprochen wird. Es gibt in Österreich also kein gleichwertiges Motiv zum Missbrauch des Gesetzes. In Deutschland besteht die Gefahr, dass Falschvorwürfe im Kampf um das alleinige Sorgerecht eingesetzt werden, wie dies schon heute vielfach mit Hilfe eines angeblichen sexuellen Missbrauchs ge-schieht. Nach Einschätzung der Sachverständigen Frau Dr. Kloster-Harz ist es wahrscheinlich, dass ein zukünftiges anwaltliches Mittel sein wird, der Klientin zur Erlangung der Wohnung zur raten, ihren Partner mittels ihrer sehr persönlichen Kenntnisse vor Zeugen "an die Decke gehen zu lassen". Das Gesetz kann dann sogar Gewalt erzeugen, die es sonst gar nicht gegeben hätte. Die Sachverständige gibt in ihrem Gutachten zu beden-ken, dass daher das Gewaltschutzgesetz zu einem "Hexenhammer gegen Männer" werden kann. Damit verbunden ist eine Missbrauchsmöglichkeit des Gesetzes zur Einschränkung des Kindesumgangs nicht auszuschließen. Solche rechtswidrige Umgangsvereitelung geschieht bereits heute in Deutschland vieltausendfach. Mithilfe des Gewaltschutzgesetzes würde dieser Rechtsbruch in einer kuriosen Weise rechtsstaatlich (und in konkreten Fällen sogar strafrechtlich) festgeschrieben, wie es dem Gesetzgeber sicher so nicht vorschwebt. Es würde zu einem Kinderkontaktsperrengesetz.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen zu Fragen, die sich aus unserer Stellungnahme ergeben, jederzeit gerne als Gesprächspartner zur Verfügung.

*Dies ist der interessanteste und bisanteste Punkt dieses in vielen Punkten
der Verfassung widersprechenden Gesetzes. Jeder der sich einen grossteil
unserer gesellschaft mal angesehen hat dürfte klar sein, dass dieses gesetzt mehr als nur missbraucht werden kann und wird.*

Freeman

(der sich auch schon seit geraumer zeit dazu entschlossen hat sich keine
frau ins haus zu holen ---------ins eigene Haus----)

Anm.: obwohl er durchaus der meinung ist das es schlechte auf beiden
seiten gibt, sowohl männer als auch frauen !


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