Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gewaltschutzgesetz !

Sven, Tuesday, 10.07.2001, 00:49 (vor 8537 Tagen) @ Demokrat

Als Antwort auf: Gewaltschutzgesetz ! von Demokrat am 09. Juli 2001 20:22:42:

10. Missbrauchspotential des Gewaltschutzgesetzes
Es besteht die Gefahr, dass das Gewaltschutzgesetz als Machtmittel in Beziehungskon-flikten missbraucht wird. Der österreichische Experte Herr Dr. Sormann berichtete zwar, dass bisher kein Missbrauch des österreichischen Wegweisungsgesetzes bekannt geworden sei. Es gibt jedoch entscheidende Unterschiede zu Deutschland: In Österreich entscheidet die Polizei vor Ort über eine Wegweisung und klärt dabei den Sachverhalt durch Anhörung aller Beteiligten. In Deutschland soll die Anschuldigung der Frau genügen; der Mann soll nicht einmal gehört werden. In Österreich gibt es nur das alleinige Sorgerecht, das in der Regel der Mutter zugesprochen wird. Es gibt in Österreich also kein gleichwertiges Motiv zum Missbrauch des Gesetzes. In Deutschland besteht die Gefahr, dass Falschvorwürfe im Kampf um das alleinige Sorgerecht eingesetzt werden, wie dies schon heute vielfach mit Hilfe eines angeblichen sexuellen Missbrauchs ge-schieht. Nach Einschätzung der Sachverständigen Frau Dr. Kloster-Harz ist es wahrscheinlich, dass ein zukünftiges anwaltliches Mittel sein wird, der Klientin zur Erlangung der Wohnung zur raten, ihren Partner mittels ihrer sehr persönlichen Kenntnisse vor Zeugen "an die Decke gehen zu lassen". Das Gesetz kann dann sogar Gewalt erzeugen, die es sonst gar nicht gegeben hätte. Die Sachverständige gibt in ihrem Gutachten zu beden-ken, dass daher das Gewaltschutzgesetz zu einem "Hexenhammer gegen Männer" werden kann. Damit verbunden ist eine Missbrauchsmöglichkeit des Gesetzes zur Einschränkung des Kindesumgangs nicht auszuschließen. Solche rechtswidrige Umgangsvereitelung geschieht bereits heute in Deutschland vieltausendfach. Mithilfe des Gewaltschutzgesetzes würde dieser Rechtsbruch in einer kuriosen Weise rechtsstaatlich (und in konkreten Fällen sogar strafrechtlich) festgeschrieben, wie es dem Gesetzgeber sicher so nicht vorschwebt. Es würde zu einem Kinderkontaktsperrengesetz.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen zu Fragen, die sich aus unserer Stellungnahme ergeben, jederzeit gerne als Gesprächspartner zur Verfügung.

Oh! Da sind ja noch ein paar sehr schlimme Punkte im Gesetz enthalten, die mir nicht bekannt waren. Besonders der Punkt, dass der Mann noch nicht einmal die Möglichkeit hat sich zu den Vorwüfen zu äußern, sondern gleich "verurteilt" wird, ist m.E. hochgradig verfasssungs- und rechtstaatswidrig. Jeder Schwerverbrecher hat die Möglichkeit sich vor seiner Bestrafung/Verurteilung zu äußern/verteidigen. Die Verweisung aus der Wohnung ist im Prinzip nicht anderes als eine Verurteilung ohne jede Verteidigungsmöglichkeit. Interessant wäre eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem Europäischen Verfassungsgericht.

Sven


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