Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Interview mit Frau Zypries

East Bay Ray, Sunday, 17.07.2005, 05:52 (vor 7062 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Interview mit Frau Zypries von Odin am 17. Juli 2005 00:38:53:

Moin moin,

Soll es generell mehr Eigenverantwortung nach einer Scheidung geben?
Zypries: Ja, vor allem nach kurzen Ehen. Eine Frau wird in Zukunft nicht mehr davon ausgehen können, dass sie nach einer kurzen Ehe mit einem reichen Mann für den Rest ihres Lebens ausgesorgt hat.

Was ja im Prinzip zu begrüßen wäre, aber hier liegt der Hund begraben. Darauf komme ich weiter unten noch zu sprechen.

Planen Sie noch weitere Veränderungen im Familienrecht?
Zypries: Wir wollen den Gerichten generell mehr Flexibilität geben - etwa bei der bislang starren Regelung, wonach allein erziehende Mütter nach dem dritten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen müssen, während eine geschiedene Mutter bis zum achten Lebensjahr des Kindes zu Hause bleiben kann. Das soll sich künftig stärker nach der erforderlichen Betreuung für das Kind und damit auch nach den entsprechenden Angeboten vor Ort richten. Es soll in Zukunft auch ein großes Familiengericht geben...

Und genau hier liegt das Problem. Mit diesem "Mehr" an Flexibilität können die Familiengerichte die Pflicht der Mutter zu Erwerbsarbeit immer weiter nach hinten verlagern. Egal wie kurz die Ehedauer war oder ob die Frau überhaupt geheiratet hat. Und irgendwann ist halt der Zeitpunkt erreicht, an dem die Frau auf dem Arbeitsmarkt sowieso keine Chance mehr hat. Die "erforderliche Betreung" ist ein sehr dehnbarer Begriff und die Frauen werden davon profitieren. Schaut man sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt an dann muß der Staat doch froh sein über jeden Zahlesel, den er finden kann. Egal, ob dieser blöd genug war zu heiraten oder nicht. Hauptsache es werden keine Sozialleistungen fällig die den Staatshaushalt belasten.

Zypries: So weit es allein die Ehe betrifft, muss es weiterhin einen klaren Unterschied zu anderen Lebensgemeinschaften geben. Wer nicht heiratet, verzichtet eben auch auf bestimmte Rechte und Ansprüche - gleichzeitig treffen ihn ja auch weniger Pflichten. Wenn es allerdings um Kinder geht, hat der Staat die Verantwortung, durch entsprechende rechtliche Regelungen für das Wohl der Kinder zu sorgen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Kinder ihren Vater sehen können, egal ob die Eltern vor der Trennung verheiratet waren oder nicht.

Da kann man mal sehen, bei wem Würgitte Zynisch die Hauptverantwortung sieht.

Einen freundlichen Gruß von
Andreas


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