Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Interview mit Frau Zypries

blendlampe, Monday, 18.07.2005, 17:02 (vor 7060 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Interview mit Frau Zypries von Scipio Africanus am 18. Juli 2005 12:59:50:

Dass die Ansprüche der Kinder Vorrang vor den Ansprüchen der Erwachsenen (sprich Exfrau) haben, ist soweit logisch, nachvollziehbar und gerechtfertigt.

Deswegen braucht man keine Gesetzesänderung. Zypries will, wie schon viel vielfach an ihren früheren Vorhaben zu bemerken, die Rechtssprechung im eigenen Land nicht kennen. Es war schon immer so, dass in Mangelfällen (und um die soll es ja angeblich gehen!) der Kindesunterhalt Vorrang vor dem Ehegattenuntnerhalt hatte, diverse OLG-Entscheidungen sprechen da eine klare Sprache.

Zypries geht es einzig und allein um eine neue Klasse von Unterhaltswahnsinn, die -man glaubt es kaum- auf den derzeitigen Wahnsinn noch eins draufsetzt. Der politische Wille ist es, die Transferzahlungen so weit wie möglich als Kindesunterhalt umzuetikettieren. Das erhöht den Druck auf Väter mittels einer ganze Reihe von Brutalitäten:

- Kindesunterhalt hat eingebaute mehrdimensionale Erhöhungsklauseln, Ehegattenunterhalt nicht. Erhöhungen finden durch Regelbetragverordnung und Altersstufen statt. Ziel: Der Pflichtige soll wie bei einer Staffelmiete die Unterhaltsart zahlen, der sich erhöht und nicht die, der konstant bleibt.

- Die Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt ist viel weiter wie die für Ehegattenunterhalt. In den EU fliessen zum Beispiel die Steuervorteile einer Zweitehe nicht mit ein, in den Kindesunterhalt dagegen zu 100%. Ziel: Dem Pflichtigen mehr Nettogehalt zu unterstellen, um so mehr aus ihm herauszubrechen.

- Für fehlenden Kindesunterhalt besteht in der Bevölkerung und strafrechtlich weniger Verständnis für wie für fehlenden Ehegattenunterhalt. Ziel 1: Pleitgegangene Väter maximal kriminalisieren, um sie als völlig entrechtete Sklavenkaste nach belieben zu schurigeln. Ziel 2: Das besser gewordene Image der Väter so weit wie möglich ins negative zu verkehren, indem man sie häufiger öffentlich anbrüllen kann "ihr zahlt ja nicht einmal den Mindest-Kindesunterhalt!" Höhere Schulden, höhere Strafen - schon jetzt sitzen tausende im Gefängnis weil sie nach §170 StGB verknackt wurden oder -häufiger- auch in der Bewährungszeit kein Geld herbeizaubern konnten.

- Kindesunterhalt muss im Schnitt viel länger bezahlt werden wie Ehegattenunterhalt. Ziel: Unterhaltspflichtige zu Unterhaltsarten verpflichten, die möglichst lange Laufzeit haben.

- Das Steuerthema ist bekannt. Ehegattenunterhalt ist absetzbar, Kindesunterhalt nicht. Nicht einmal die Umgangskosten sind es. Ziel: Verschiebung von Zahlungen in steuerungünstige Unterhaltsarten, Maximierung von Steuereinnahmen auf Kosten von Unterhaltszahlern und Kindern.

Alles in allem ein weiteres "Glanzstück" des deutschen Unterhaltsrechts. Dagegen hilft nur eines: Sich völlig verweigern.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum