Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wenig beachtet, aber rattenscharf...

Altschneider, Saturday, 03.09.2005, 12:14 (vor 7013 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Wenig beachtet, aber rattenscharf... von Odin am 02. September 2005 23:21:22:

Hallo, Odin,

Irgendwie scheint das dann in Bayern anders zu laufen. Da muss ich mich nochmal schlau machen.
Den Beruf "Kinderpfleger/in", und damit kann man meines Wissens im Kindergarten arbeiten, erlernt man in zwei Jahren auf einer Fachschule und als Zugangsvoraussetzung dazu reicht ein Hauptschulabschluss. Das ist IMO viel zu wenig. Damit kann man z.B. dann auch mit behinderten Kindern arbeiten usw.
Wobei mir eigentlich eine längere Fachschule lieber wäre, als eine bessere Schulausbildung. Aber letzteres würde eben vermeiden, dass viele unmotivierte Leute, die nur die Zeit überbrücken wollen, die Ausbildung machen und dann auf die Kinder losgelassen werden.

die Situation ist kompliziert, weil jedes Bundesland etwas anderes macht. Ich weiß auch nicht, ob ich das alles richtig verstehe. Die Kinderpflegerin ist, ebenso wie die Sozialassistenten, einer der so genannten Helferberufe und unter der Erzieherin angesiedelt. Ein Kinderpfleger wird also nur subordiniert arbeiten können. Das wurde so gemacht, damit auch leistungsschwache einen Abschluss machen können. Um Erzieherin zu werden, ist diese Ausbildungsstufe notwendig (kann aber durch geeignete berufliche Erfahrung oder anderes ersetzt werden). BaWü ist das einzige Bundesland, dass auf diesen Helferberuf verzichtet (stattdessen dafür eine eigenständige Ausbidlung anbietet, die ehemaligen Praktikantinnen) und den erfolgreichen Abschluss eines einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik vorschreibt. In Niedersachsen hingegen kann die Ausbildung zum Sozialassistenten das einjährige Praktikum ersetzen und ist dadurch auch 4-jährig. In BaWü ist man auch nach dem Vordiplom der Berufsakademie Sozpäd Erzieherin.
Dort, wo man für die Vorstufen nur Hauptschulabschluss braucht, ist der Erwerb der mittleren Reife während des Fachschulbesuches obligatorisch.
Übrigens, man kann wohl doch die allgemeine Hochschulreife nebenher erwerben, was mir völlig neu ist.
Siehe auch: http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.do?resultListItemsValues=9162_9159&a...

Das zeigt, wie absurd die Forderung nach einem Studium ist. Auf der einen Seite ist die Ausbildung sehr lang - auf der anderen Seite wird in manchen Bundesländern versucht, diese wieder zu verkürzen. Das mit dem Studium ist, bei dem Ausbildungsgang, der vorgeschrieben ist, nur infantiles Geblubber.
Ausgrenzung der Eltern, das steht hinter solchen Forderungen.

Meint Altschneider


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