Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Moni & ChrisTine

Andi, Saturday, 26.11.2005, 19:22 (vor 6928 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Re: Moni & ChrisTine von ChrisTine am 26. November 2005 12:03:34:

Hallo Christine

wie du nun siehst, haben immer mehr Männer die Einstellung nichts machen zu können, der männerfeindliche Feminismus hat volle Arbeit geleistet.

Das sehe ich auch so, entläßt aber den einzelnen nicht aus seiner Verantwortung, denn wenn ihr das in diesem Fall macht, dann müßt ihr diese Verantwortungslosigkeit auch der Mutter zugestehen, schließlich hätte sich der Staat ja kümmern müssen.

Nein, man kann eine Mutter, der zugehört, geglaubt und geholfen wird und die alle Rechte hat, nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Das gilt auch dann, wenn man eine andere Person (den Vater), die keine Rechte hat, der nicht zugehört, nicht geglaubt und nicht geholfen wird, aus ihrer Verantwortung entläßt.

Wenn der Vater mit dem Kind abgehauen wäre, dann wäre er trotzdem wegen Kindesentführung und Kindesentziehung angeklagt worden.

Nein, das stimmt definitiv nicht, da zum einen die beiden noch zusammengelebt haben und keine Trennung oder Scheidung vorgelegen hat.
Aber nehmen wir doch mal an, der Polizeiapparat wäre in Bewegung gesetzt worden, glaubst Du nicht, das bei diesem Zustand des Kindes reagiert worden wäre? Ich traue Beamten ja aus eigener Erfahrung schon viel negatives zu, aber das sie in diesem Fall nichts unternommen hätten, das kann ich mir nun wiederum nicht vorstellen.

Eventuell war der Vater, er wird als geistig zurückgeblieben beschrieben, gar nicht in der Lage, mit dem Kind abzuhauen. Hilfe hätte er dabei anders als eine Mutter nicht zu erwarten, sondern er wäre als Vater wo immer möglich behindert worden.

Hätte er dies aber getan, so hätte er sich damit in den Augen der Öffentlichkeit schuldig gemacht. Alle staatlichen Institutionen hätten der Mutter geglaubt, die voraussehbar alle Schuld auf den Vater geschoben hätte. Ich halte es für möglich, dass er dann allein wegen Kindesmisshandlung verurteilt worden wäre.

(Wobei Kindesmißhandlung ein Euphemismus ist für "das Kind verhungern lassen", wird aber in der Rechtspraxis härter bestraft)

Darüberhinaus wäre mit diesem Schritt "mit der Tochter abhauen" die Ehe voraussehbar in einem Jahr beendet gewesen. Vor den Folgen der Scheidung hatte er möglicherweise existenzielle Angst.

Eine Mitschuld trägt die Politik sicher, aber die volle? Da waren 2 erwachsene Menschen, die nicht gerade erst der Pubertät entwachsen waren.
Wenn Du also willst, daß der Staat die volle Verantwortung trägt, dann mußt Du Dir auch gefallen lassen, daß der Staat sich in sämtliche private Angelegenheiten mischt, aber genau das bekämpfst Du ja gerade, oder?

Ich glaube, hier interpretieren du und vielleicht auch Conny "die volle Schuld" mit "die alleinige Schuld" ? So interpretiert hast Du recht, hier hat der Staat nur eine (allerdings große) Mitschuld.

Ich sehe die Möglichkeiten des Vaters seiner Tochter zu helfen, bedingt durch die juristische Situation und durch die gesellschaftlichen Einstellungen, hier als extrem eingeschränkt.

Noch nicht angesprochen wurde die Möglichkeit, dass er seiner Tochter ja heimlich etwas zu essen hätte geben können. Aber um das von ihm zu verlangen, müßte man zuvor wissen, wie weit er über Zugang zum Zimmer, über Geld oder Lebensmittel und vor allem über die freie Einteilungsmöglichkeit seiner Zeit verfügt hat.
Außerdem wäre die heimliche Versorgung mit Essbaren früher oder später herausgekommen und hätte dann möglicherweise bedeutet, dass er schlagartig und für ihn ungeplant aus der Wohnung herausgeschmissen worden wäre.
Ob er sich (geistig zurückgeblieben, gesellschaftlich verachtet, ohne Aussicht auf Hilfe) dieser Situation gewachsen gefühlt hat?

Viele Grüße,
Andreas


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