Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mein Gott!

blendlampe, Monday, 28.11.2005, 12:19 (vor 6927 Tagen) @ alan

Als Antwort auf: Re: Mein Gott! von alan am 28. November 2005 01:56:

Ist das so einfach mit dem freiwilligen Verzicht? Es geht da immerhin um Rechtsansprüche die der Staat setzt und auch durchsetzt?

Mythen ;-)

Mythos 1 : "Auf KU kann nicht verzichtet werden"
Falsch, KU ist eben keine Bringschuld, sondern wird nur auf Antrag und auch nur bei Bedürftigkeit gewährt.

Mythos 2 : "Der Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes und unabhängig vom Einkommen des Betreuenden"
Auch falsch, Unterhalt ist ein Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern und nur dann zu gewähren, wenn eine Bedürftigkeit besteht. Eine Millionärin ist nicht bedürftig und ihr betreutes Kind auch nicht.

Gilt genauso für betreuende Väter. Der Blick auf die Realität wird nur immer wieder verstellt von der Legion lautstark nach Unterhalt krakeelenden Müttern, die natürlich sehr daran interessiert sind für ihre Geisel (=das gemeinsame Kind) ein Renditemaximum herauszuholen.


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