Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mein Gott!

Wodan, Monday, 28.11.2005, 15:00 (vor 6926 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Mein Gott! von blendlampe am 28. November 2005 10:19:

Ist das so einfach mit dem freiwilligen Verzicht? Es geht da immerhin um Rechtsansprüche die der Staat setzt und auch durchsetzt?

Mythen ;-)
Mythos 1 : "Auf KU kann nicht verzichtet werden"
Falsch, KU ist eben keine Bringschuld, sondern wird nur auf Antrag und auch nur bei Bedürftigkeit gewährt.
Mythos 2 : "Der Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes und unabhängig vom Einkommen des Betreuenden"
Auch falsch, Unterhalt ist ein Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern und nur dann zu gewähren, wenn eine Bedürftigkeit besteht. Eine Millionärin ist nicht bedürftig und ihr betreutes Kind auch nicht.

Nunja, das ist die Theorie, die Praxis v.a. der Rechtsprechung sieht oft anders aus. Genug Frauen, die vermögend genug wären, kassieren dennoch und das per Gerichtsurteil. Es besteht schon ein Unterschied in der Bedürftigkeitsfestlegung für Ehegatten- un Kindesunterhalt.

Entscheidend aber ist: man kann sich privat dazu stellen, wie man will. Wer keinen Unterhalt will, muß keinen kriegen. Im Sinne einer möglichst friedvollen Umgangsregelung ist das oberstes Gebot. Ich nehm doch von meiner Ex kein Geld an. Das schadet letztlich nur.

Und wenn die arme alleinerziehende Mutti mal wieder nicht klar kommt, soll sie sich's Geld erwirtschaften, und wenn ihr wegen der "anstrengenden" Betreuung sooo wenig Zeit bleibt: warum dann nicht Papa mehr am Naturalunterhalt beteiligen? Wer 50:50 in Anteilen betreut, der ist sich ohnehin keinen Unterhalt schuldig. Aber die meisten unserer "tollen" Muttis wollen eben lieber Geld als die Beteiligung Papas.

Gruß
Wodan


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