Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit

Krischan, Tuesday, 29.11.2005, 20:29 (vor 6925 Tagen)

Wie ich dankenswerterweise aus einem allzeit beliebten Heul- und Jammerforum erfahren habe, werden gemeinsam geleistete Erziehungszeiten für die Rente dem Vater nur mit Zustimmung der Mutter angerechnet.
Weitere Infos:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/info-service,did=40460.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/index.html
http://www.sozialgesetzbuch.de/rententips/lexikon/index.php?index=1328
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistungen_fuer_Familien/s_562.html

Vorbauen ist angesagt,

Krischan


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