Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit

Nihilator, Tuesday, 29.11.2005, 23:02 (vor 6925 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Krischan am 29. November 2005 18:29:

Wie ich dankenswerterweise

Gerne, Krischan. ;-)

aus einem allzeit beliebten Heul- und Jammerforum erfahren habe, werden gemeinsam geleistete Erziehungszeiten für die Rente dem Vater nur mit Zustimmung der Mutter angerechnet.

Ganz neu ist das hier aber nicht; in der Liste juristischer Diskriminierungen steht es mit drin:
index.php?id=62007
Und da habe ich es auch erstmals -ungläubig staunend- gelesen. *g*

Trotzdem sicher nicht verkehrt, immer mal wieder darauf hinzuweisen. Denn:

Vorbauen ist angesagt,

und das heißt in diesem Fall: gemeinsame Erklärung zur Übertragung der Ansprüche VOR Antritt der Erziehungszeit abgeben! Rückwirkung ist nur für mickrige zwei Monate möglich, das hat der Gesetzgeber (oder die Rentenversicherung, was weiß ich) aus _unerfindlichen_ (?) Gründen so geregelt.
Für die Anerkennung der Zeiten gilt hingegen keine Frist, das kann frau gemütlich auch noch 30 Jahre später erledigen...

Krischan

Freundlicher Gruß,
nihi


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