Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit

Nihilator, Thursday, 01.12.2005, 09:33 (vor 6924 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Wodan am 30. November 2005 09:42:

Dennoch: bei hauptsächlicher Erziehung durch Papa bedarf es der Zustimmung Muttis nicht. Ging auch bei mir ohne.

In welcher Form hast Du denn den Nachweis alleiniger Erziehungszeit erbracht? Kann es sein, daß dieser Nachweis als die geforderte "gemeinsame Erklärung" gewertet wurde?

Gruß
Wodan

Gruß,
nihi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum