Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Als Antwort auf: Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Wodan am 30. November 2005 09:42:
Dennoch: bei hauptsächlicher Erziehung durch Papa bedarf es der Zustimmung Muttis nicht. Ging auch bei mir ohne.
In welcher Form hast Du denn den Nachweis alleiniger Erziehungszeit erbracht? Kann es sein, daß dieser Nachweis als die geforderte "gemeinsame Erklärung" gewertet wurde?
Gruß
Wodan
Gruß,
nihi
gesamter Thread:
- Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Krischan,
29.11.2005, 20:29
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit - Nihilator, 29.11.2005, 23:02
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Cleo,
30.11.2005, 01:34
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Conny,
30.11.2005, 03:28
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit - Cleo, 30.11.2005, 10:42
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Krischan,
30.11.2005, 20:15
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit - Wodan, 30.11.2005, 21:40
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Conny,
30.11.2005, 03:28
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Wodan,
30.11.2005, 11:42
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit - Nihilator, 01.12.2005, 09:33