Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit
Als Antwort auf: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit von Krischan am 29. November 2005 18:29:
Wie ich dankenswerterweise aus einem allzeit beliebten Heul- und Jammerforum erfahren habe, werden gemeinsam geleistete Erziehungszeiten für die Rente dem Vater nur mit Zustimmung der Mutter angerechnet.
Wohlgemerkt: gemeinsam geleistete. Erziehungszeiten des Vaters, auch hauptsächliche Erziehungszeiten des Vaters werden auf Nachweis auch ohne Zustimmung von Mutti beim Vater angerechnet.
Was sind nun "gemeinsam geleistete"? Halbe-halbe? Ist ein überwiegender Anteil an Erziehungszeiten bei keinem der Eltern vorhanden, dann, so schreibt die BfA vor, sind diese Zeiten der Mutter anzurechnen. Dies ist schlicht verfassungswidrig. Aber mit Verfassungswidrigkeiten, solange sie zum Vorteil von Frauen bestehen, halten wir uns in Deutschland bekanntlich nicht lange auf.
Dennoch: bei hauptsächlicher Erziehung durch Papa bedarf es der Zustimmung Muttis nicht. Ging auch bei mir ohne.
Gruß
Wodan
gesamter Thread:
- Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Krischan,
29.11.2005, 20:29
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit - Nihilator, 29.11.2005, 23:02
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Cleo,
30.11.2005, 01:34
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Conny,
30.11.2005, 03:28
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit - Cleo, 30.11.2005, 10:42
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Krischan,
30.11.2005, 20:15
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit - Wodan, 30.11.2005, 21:40
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Conny,
30.11.2005, 03:28
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit -
Wodan,
30.11.2005, 11:42
- Re: Rentenaspruch bei geteilter Erziehungszeit - Nihilator, 01.12.2005, 09:33