Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Männer müssen draußen bleiben - Gleichberechtigung in Deutschland ...

Scipio Africanus, Thursday, 16.02.2006, 00:27 (vor 6855 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Männer müssen draußen bleiben - Gleichberechtigung in Deutschland ... von Maesi am 15. Februar 2006 20:12:26:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Maenner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat foerdert die tatsaechliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Maennern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religioesen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Eine staatlich-buerokratisch installierte Interessenvertretung fuer Frauen beseitigt nicht bestehende Nachteile aufgrund des Geschlechts, sondern stellt im Gegenteil aufgrund ihrer sexistischen Handlungsweise (meist 'positive Diskriminierung' genannt) selber eine Geschlechterbenachteiligungsinstitution dar und muesste im Sinne des GG somit abgeschafft oder duerfte gar nie erst installiert werden.

Hallo Maesi,

im Gleichstellungsartikel (Schweiz) gibt es jedoch einen Zusatz, der etwa lautet : angemessene Massnahmen, welche zu tatsächlicher Gleichstellung führen, sind keine Diskriminierung.

Damit wird nichts anderes gesagt, als dass Diskriminierung eben doch möglich ist. Zwar könnte sich dieser Zusatz theoretisch auch gegen Frauen richten. Weil aber in der Praxis immer von einer Benachteiligung der Frau ausgegangen wird, richtet sich der Zusatz ausschliesslich gegen Männer.

Dieser Zusatz ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Pervertierung des ursprünglichen Ziels. Der real existierende Feminismus hat es also bereits geschafft, die Verfassung zu pervertieren. Die immer wieder geforderte Quote für Frauen ist somit nicht so ohne weiteres verhinderbar, weil die Verfassungsmässigkeit gegeben wäre, falls Richter Quoten als angemessene Massnahme taxieren würden. Es wäre also ein Ermessensentscheid.

Scipio Africanus


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