Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)
Von den Verfechterinnen der Frauenbevorzugung (Männerdiskriminierung)wird immer behauptet, dass nur dann Frauen bevorzugt eingestellt bzw. befördert werden, wenn sie eine gleiche Qualifikation besitzen UND Frauen in diesem Bereich unterrepräsentiert sind.
Der zweite Punkt ist klar zu widerlegen. In einer Stellenausschreibung (öffentlicher Dienst) wird z.B. eine Stelle als Buchhalter/in ausgeschreiben. Dieser Bereich nicht nachweislich überwiegend mit Frauen besetzt. Trotzdem sind folgende Sätze (wie mittlerweile bei fast allen Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst)in der Anzeige enthalten:
Frauen werden besonders dazu aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Mir stellen sich nun folgende Fragen:
1. Bezieht sich die bevorzugte Einstellung nicht nur auf Schwerbehinderte, sondern auch auf Frauen und wird dies nur nicht offen zugegeben?
2. Warum werden Frauen besonders aufgefordert, obwohl in diesem Bereich KEIN Frauenmangel besteht?
3. Sollen sich nicht schwerbehinderte Männer überhaupt auf so eine Stelle bewerben (hat dies Sinn)?
4. Wer wird eher bevorzugt: Der Schwerbehinderte oder die Frau?
PS: Ich bin durchaus für die Bevorzugung von Schwerbehinderten.
Sven
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Sven,
14.07.2001, 23:22
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Jörg,
14.07.2001, 23:41
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Freeman,
14.07.2001, 23:55
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Sven,
15.07.2001, 01:45
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17.07.2001, 00:35
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BartS,
15.07.2001, 21:56
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Jörg,
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