Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)

Freeman, Saturday, 14.07.2001, 23:55 (vor 8339 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) von Jörg am 14. Juli 2001 20:41:29:

Hallo Sven,
wenn in dem genannten Berufsbereich wie Du schreibst überhaupt kein
Frauenmangel herrscht sind Deine Fragen tatsächlich berechtigt.
In dem Zusammenhang wäre es auch einmal interessant zu wissen wie
weitreichend eigentlich die Befugnisse der Frauenbeauftragten im
öffentlichen Dienst sind.
Gruß, Jörg

Die von Sven geschilderte Stellenausschreibung ist kein Einzelfall.
Hier bei uns in Bonn gab es vor kurzem eine Stellenausschreibung einer
"Chefsektretärin" im offentl. Dienst wo ebenfalls der obgliator. Text

wie : wir freuen uns sehr auf Bewerbungen von Frauen
, Frauenbewerbungen und Bewerbungen von Behinderten bevorzugt behandelt!
ebenfalls enthalten war.

Das schreiben die im offentl. Dienst in jede Stellenausschreibung, weil
Sie das müssen. Der öffentl. Dienst ist der erste und einzige derzeit
der diesen ich sag mal Gleichstellungskram umsetzen muss.

Anzumerken bleibt , dass im Beruf der Chefsekretärin der ja wie sich jeder
denken kann zu 99,99 % von Vertretern weibl. Geschlechts besetzt ist
so ein Zusatz in der Stellenausschreibung mehr als lächerlich ist !

Aber wie ich schon mal gesagt hab, solange keiner was sagt wird das auch
so bleiben !

Gruß an alle

Freeman


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