Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)
Als Antwort auf: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) von Sven am 14. Juli 2001 20:22:35:
Hallo Sven,
wenn in dem genannten Berufsbereich wie Du schreibst überhaupt kein
Frauenmangel herrscht sind Deine Fragen tatsächlich berechtigt.
In dem Zusammenhang wäre es auch einmal interessant zu wissen wie
weitreichend eigentlich die Befugnisse der Frauenbeauftragten im
öffentlichen Dienst sind.
Gruß, Jörg
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- Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) -
Sven,
14.07.2001, 23:22
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Jörg,
14.07.2001, 23:41
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Freeman,
14.07.2001, 23:55
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Sven,
15.07.2001, 01:45
- Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) - Freeman, 17.07.2001, 00:35
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Sven,
15.07.2001, 01:45
- Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) - Sven, 15.07.2001, 01:32
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14.07.2001, 23:55
- Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) - BartS, 15.07.2001, 21:56
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Jörg,
14.07.2001, 23:41