Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt)

BartS, Sunday, 15.07.2001, 21:56 (vor 8338 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Berufliche Bevorzugung (offensichtlich unberechtigt) von Sven am 14. Juli 2001 20:22:35:

Hallo Sven,

Frauen werden besonders dazu aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:
1. Bezieht sich die bevorzugte Einstellung nicht nur auf Schwerbehinderte, sondern auch auf Frauen und wird dies nur nicht offen zugegeben?

Also wenn die Sätze so standen wie oben, ist anzunehmen, das die Bevorzugung sich nur auf Schwerbehinderte begrenzt. Doch es kann da zu Fehldeutungen kommen, da hast Du Recht.

2. Warum werden Frauen besonders aufgefordert, obwohl in diesem Bereich KEIN Frauenmangel besteht?

Hmm, vermutlich so ein Standardsatz aus einem alten Formular.

3. Sollen sich nicht schwerbehinderte Männer überhaupt auf so eine Stelle bewerben (hat dies Sinn)?

Warum nicht? Das "Schwerbehinderte" wird sich doch nicht auf die weiblichen bezogen haben, oder doch? *grübel*

4. Wer wird eher bevorzugt: Der Schwerbehinderte oder die Frau?

Wenn solche Regelungen für Chancengleichheit sorgen sollen, dann sollten die Schwerbehinderten das Vorzugsrecht erhalten, weil sie mit vielen Widrigkeiten im Berufsleben zu kämpfen haben.

Gruss
BartS


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