Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Und dann könnte sie behaupten...

Robert ⌂, München, Thursday, 25.03.2010, 13:27 (vor 5358 Tagen) @ TLG

Eigentlich kann dieser Vorwurf jeden Mann treffen. Wenn man erlebt, was
dies für Konsequenzen hat, dann überlegt man sich das besser 10x ob man
sich mit einer Frau einlässt. Man(n) sollte mal über die Verfahrensweise in
juristischer Sicht nachdenken:

1) beidseitige Unterzeichnung einer Erklärung: "Sex ist freiwillig"
2) Sex
3) beidseitige Unterzeichnung einer Erklärung: "Sex war freiwillig, keine
Verletzungen und keine weitergehenden Ansprüche"
4) Hinterlegung der Erklärungen beim zuständigen Amtsgericht

Sowas ähnliches wollten die Amis (oder Amisetten?) auch schon einführen mit der Vorschrift, explizit vor jedem Schritt nachzufragen, ob es jetzt auch ok ist, sie zu küssen, zu streicheln usw. usf.

Die einzige Folge von solchem Schwachsinn ist nur, daß es dann eben zu keinem Sex mehr kommt, denn die Emotionalität der Frau bewirkt da recht schnell, daß sie die Stimmung verliert. Und wie wir alle wissen, braucht frau die "richtige Stimmung", um Sex zu wollen ...

Robert

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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