Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Und dann könnte sie...

Altschneider, Thursday, 25.03.2010, 17:54 (vor 5358 Tagen) @ TLG

Aber die logische Konsequenz hier in diesem von Juristen regierten
Rechtsstaat ist eigentlich die o. g. Erklärung. Die kann dann der Schäuble
auch noch auf Vorrat speichern, dann ist alles rechtssicher.

Ja, bloß legt das Recht hier seltsame Kriterien an. Denn natürlicherweise gehört zum Sex auch ein gewisser Kontrollverlust (wenn ich mich recht erinnere). Und das gehört eben auch zum sexuellen Selbstbestimmungsrecht, das jemand seiner Sexualität innerhalb gesetzter sozialer Grenzen auch nachgeben kann. Von einem Mann eine permanente Selbstkontrolle zu fordern, damit er auch in jeder Situation aufhört, ist weltfremd, unmenschlich und verstößt meiner Meinung nach das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung, zumal natürlich die sexuelle Verwirklichung unserer G-Punkt Jägerinnen ganz groß geschrieben wird.

Normalerweise ist dem Partner klar, dass Sex Kontrollverlust bedingt, und entsprechend frühzeitig sollte er seine Vorstellungen klar machen bzw. abbrechen. Es ist eine der perfidesten Argumentationen des Feminismus, es als Recht zu betrachten, auch in unrealistischen Situationen alle Rechte geltend zu machen. Das gilt selbstverständlich für beide Geschlechter. Und es ist zynisch, das deutsche Gerichte gegen besseres Wissen hier den Frauen recht geben.

Wohlgemerkt, wenn der Partner nein zum Sex sagt, dann muss das akzeptiert werden, aber bitte nicht in jeder Situation.


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