Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenstatut der Grünen

Lecithin, Monday, 08.01.2007, 12:10 (vor 6527 Tagen) @ Rainer

Hallo Rainer,

je nach Temperament hast Du die Wahl:

1. (kleine Flamme): Du legst die Texte vorerst auf Eis* (wäre hier wichtig), sagst das der Polizei, sagst weiter, dass es sich um eine künstlerische Parodie handelte, die - wie Mirko schon sagte - eigentlich den intendierten rassistischen und diskriminierenden Inhalt des originalen Textes aufdecken sollte durch Substitution nur eines Begriffes, was Dir ja fraglos gelungen ist. Die Polizei wird das so weitergeben und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein aufgrund fehlenden öffentlichen Interesses (wahrscheinlich). Verharmlosen solltest Du hier bei dieser Variante auch Deine Wortwahl! Und da klingt "diskriminierend" allemal besser, als "rassistisch" oder "volksverhetzend")

2. Du stellst Gegenanzeige gegen die Partei wegen Volksverhetzung und Verstosses gegen das AGG und lässt es so darauf ankommen. Das kostet nichts und erklärt Deine Parodie schlüssig, denn Du willst nicht das Volk verhetzen, sondern gerade einen verhetzenden Inhalt verdeutlichen mittels Parodie (=Deine Intention, konludentes Handeln).

Weg zwei steht Dir noch offen, wenn Du Weg eins beschreitest. Konsultation eines Fachanwaltes für kleines Geld vermeidet Formfehler, am besten sogar noch vor der polizeilichen Anhörung wegen Wortwahl im Protokoll (darauf kommt es der Polizei an, auch wenn sie immer auf Kumpel machen, entscheiden tut der Staatsanwalt). Polizei ist lediglich Gehilfe. Deine Worte gehen ins Protokoll, das Protokoll liest der Staatsanwalt und erst der befindet dann darüber. Du kommunizierst daher indirekt mit ihm und kannst durch Wortwahl Einfluss nehmen auf seine Entscheidung. Keine Diskussion oder Argumentation mit dem Polizeibeamten aufbauen, denn das soll Dich zum Schwätzen verleiten. Zuviel Argumentation mit starken Worten landet alles im Protokoll und begründet dem Staatsanwalt Notwendigkeit eines Verfahrens wegen öffentlichem Interesse, der dazu eigentlich erfahrungsgemäß keine Lust hat. Dann wird geklagt..

PS: Du musst bedenken, dass die Gegenpartei ja mitliest und deshalb solltest Du vermeiden, Details zum Vorgehen und Anliegen hier zu diskutieren.

* Wichtig: Erläre der Polizei, dass die Rücknahme der Texte aus Gründen Deiner Rechtsssicherheit geschieht und kein Eingeständnis einer Schuld Deinerseits darstellt.

Viel Glück!
Lecithin

PS: Alles nichtmal halb so schlimm, wie die Papiere immer aussehen.


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