Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Frauenstatut der Grünen

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 09.01.2007, 03:29 (vor 6526 Tagen) @ .........

Also ich finde das ist SEHR interesant.. und zwar weil Volksverhetzung
nicht nur Juden oder Neger betrifft. Das heisst also das bereits der
Originaltext Volksverhetzung darstellt, da Männer genauso eine
"Volksgruppe" sind wie z.B. Juden.

Wenn es also eine Verurteilung gibt dann muss auch gegen die Grünen
strafrechtlich ermittelt werden (und zwar in selben Maß wie gegen die
abgeänderte Version).

Leider nicht, das Recht macht da bei uns klare Unterschiede, und zwar nach der Größe der Gruppen. Volksverhetzung gegen ein ganzes Geschlecht ist nach gängiger Rechtssprechung nicht möglich (würde mich interessieren, ob das auch noch gälte, wenn eine beliebige "Minderheit" an die 50%-Grenze herankäme...). Das geht übrigens auf ein Urteil zuungunsten Alice Schwarzers zurück:

"Das Landgericht Hamburg wies die Klage am 26. Juli 1978 ab (Az. 74 O 235/78). In der Urteilsbegründung nahm es zum einen den Vorwurf der Popularklage auf. Zum anderen stellte es fest, dass die Frauen als Kollektiv nicht beleidigungsfähig sein können. Eine Beleidung einer großen Anzahl an Personen sei nur dann möglich, wenn diese - Personenmehrheit so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass dieser Kreis der beteiligten Einzelpersonen deutlich umgrenzt ist"; bei einer Personengruppe, die mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung ausmacht, könne dies nicht der Fall sein."
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexismus-Klage

Anzeigen gegen die Grünen dürften damit sinnlos sein, wobei ich aber niemanden abhalten möchte, im Gegenteil!


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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