Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Im Rahmen der behördlichen Möglichkeiten

ray, Monday, 23.08.2010, 21:32 (vor 5621 Tagen) @ ajk

Wie soll man den Homosexuelle "nicht anders oder intensiver prüfen" als
Heterosexuelle?

Das geht doch gar nicht, bei Heterosexuellen besteht ja mathematisch nicht
das Problem das man berücksichtigen muss das bei Homosexuellen die
Wahrscheinlichkeit für Pädophilen Missbrauch höher ist als bei
Heterosexuellen.

Das heterosexuelle Menschen relativ weniger an Missbrauchsfällen im Vergleich zu einer anderen Gruppe beteiligt sind, heisst ja nicht, dass dieses Risiko nicht existiert.

Das ist ja Absurd, genauso müsste man dann Autoversicherungen verbieten
höhere Prämien für Autofahranfänger zu vergeben obwohl bekannt ist das
diese statistisch gesehen mehr Unfälle machen.

Da sehe ich aber einen qualitativen Unterschied. Zum einen verweigern sie den Autofahranfängern nicht die Versicherung ihres Autos, sondern setzen eine höhere Prämie an. Und zum anderen sind Versicherungen private Unternehmen, die ihre Geschäftspoltik selbst bestimmen können. Wenn sie beispielsweise nur Männer versichern wollen oder nur Autofahrer, dessen Nachname mit einem t endet und zwischen 36 und 38 Jahre alt sind, ist das deren Sache.

DU verlangst das man auch bei heterosexuellen Männern prüft ob sie
Pädophil sind, obwohl bei diesen viel niedrigere Risiken sind. Und wer soll
das Zahlen? Und WARUM sollte man das tun? Damit man zu dem Ergebnis kommt
das man schon hat?

Soweit das im Rahmen des behördlichen Vorgang möglich ist, sollte das Paar und einige aus dem persönlichen Umfeld auch zu diesem Thema befragt werden und ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen. Ich finde es angemessen, wenn der Staat ein Waisenkind in eine privaten Obhut übergibt, sollten solche Dinge geprüft werden.


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