Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Mal ein Hinweis

imion, Friday, 15.04.2011, 12:53 (vor 5449 Tagen) @ Krtiker

Mal ein Hinweis, weil es auch in dem PU Forum gepostet worden ist, und ansonsten auch immer wieder zur sprache kommt:

Ein Mann konnte seiner Frau nicht einfach so verbieten zu Arbeiten. Nachzulesen beim §1354 oder 1356 (weis nicht mehr genau welcher) BGB. Ein Mann musste dafür vor Gericht ziehen. Was erhebliche Kosten mit sich bringt, Anwalt, Gerichtskosten usw usw. Das heist, für die Mittelschicht und Unterschicht war das eh nichts, es mehr für die Oberschicht gedacht. Also jenes Feld, aus dem sich auch die anfänge des Feminismus rekrutiert haben und die heute für die Frauenquote eintreten. Diese §en stammen aus der BGB Reform von 1900 und fanden schon in der Weimarer Republik keine Anwendung mehr. Ist wie in Hessen die Todesstrafe, steht noch drin, aber keiner wendet sie an


gesamter Thread:

 

powered by my little forum