Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sehr interessant. Bitte Belege dafür, Danke!

imion, Friday, 15.04.2011, 18:47 (vor 5449 Tagen) @ Manifoldunplugged

Belege nicht direkt, ergibt sich aus dem Gesetzestext:

"§1358 BGB
(1) Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in
Person zu bewirkende Leistung verpflichtet, so kann der Mann das
Rechtsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn
er auf seinen Antrag vom Vormundschaftsgericht dazu ermächtigt worden
ist. Das Vormundschaftsgericht hat die Ermächtigung zu erteilen, wenn
sich ergibt, dass die Tätigkeit der Frau die ehelichen Interessen
beeinträchtigt"

Der Mann musste seine Frau vor Gericht ziehen. Sprich zumindest fallen die Gerichtskosten an. Egal, wie das Urteil ausgeht


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