Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Justizkosten

Jürgen, Berlin, Wednesday, 31.08.2011, 13:09 (vor 4932 Tagen) @ Rainer

Generell muss die Aufklärung in Sachen "Ehe & Kinder" durch uns angegangen werden. Das ist das "A" und "O", um auf jeden Fall den Sumpf der Scheidungsmafia trockenzulegen.

Keine Ehe = keine Scheidungskosten u. Unterhalt
Keine Kinder = keine Gerichtskosten und Unterhalt

So einfach ist das und die jungen Männer müssen es nur hören!

In Sachen Justiz- und Rechtsanwaltsgebühren hatte ich gerade ein längeres Gespräch. Dazu folgende 2 Fragen:

1) Hat irgendein Mann/Vater mal mehr Kontakt zu seinen Kindern bekommen, nur weil er dort mit Anwalt erschienen ist?

2) Lohnt es sich mit Anwalt zu einer Kindesunterhaltsverhandlung zu gehen, wenn die Sätze nach Düsseldorfer Tabelle festgelegt sind?

Antwort: Die Ersparnis ohne Anwalt bei Frage 1: 1.300,00 EUR (Streitwert ca. 6.000,00 EUR) und bei Frage 2: ca. 1.200,00 EUR (Streitwert ca. 3.300,00 EUR).

Ohne Anwalt, bei gleichem Ergebnis kann man(n) also satte 2.500,00 EUR sparen!

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