Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Geschlechterhierarchistische Verständnislosigkeit (Allgemein)

Manifold ⌂, Sunday, 03.06.2012, 22:48 (vor 4561 Tagen) @ MannPassAuf

Wir sehen: Bei Manifold hat der Begriff "Gleichberechtigung" einen
Bedeutungswandel erfahren. Er bezeichnet nicht die tatsächliche
Gleichberechtigung, sondern - in aristotelischer Ausdrucksweise - eine
potentielle, nicht aktuelle Gleichberechtigung.
Demnach sind selbst Tiere mit Menschen gleichberechtigt. Denn
potentiell - nicht aktuell - können Tiere alles, was Menschen auch
können. Im Märchen sowieso, in der Realität vielleicht aber irgendwann
auch. Das ist nur eine Frage ihrer Evolution (Entwicklung). Angeblich ist
ja auch der Mensch nichts Anderes als ein besonders hoch entwickeltes
Tier.

Der Mensch unterscheidet sich vom Tier klar durch seine Ratio und durch die Seele, die in ihm innewohnt. Da also ein Tier weder das Konzept eines Rechts noch jene damit zusammenhängende Pflichten rational erfassen und verarbeiten kann, noch einen jenem intrinsischen, ethischen Wert des Menschen entsprechenden Wertgehalt aufweist, kommt es folgerichtig für jede Art von Gleichberechtigung gar nicht in Frage (auch nicht „potentiell“). Entsprechend geben sich zoophile Ökofaschisten auch alle so verzweifelt Mühe, die Fähigkeiten des menschlichen Verstands zu relativieren und den Menschen ihren intrinsischen Wert zu Gunsten einer Wertigkeit der Natur abzusprechen.

Ob dies in der Phantasie der Menschen (Märchen) anders ist oder sich durch einige Millionen Jahre Evolution ändern wird, ist dabei für die Gestaltung der gegenwärtigen Gesellschaft völlig irrelevant.

In der Lebenspraxis könnte man etwa das Recht, eine Fahrschule zu
besuchen und eine Führerscheinprüfung abzulegen, als Ausdruck der
potentiellen, "meritokratischen" Gleichberechtigung verstehen. Nicht jeder
hat eine Fahrberechtigung; nicht jeder hat sie für bestimmte Klassen; aber
jeder könnte sie haben - sofern er die Antragsvoraussetzungen
erfüllt.

Meritokratische Rechte bilden zusammen mit den moralischen Rechten das gesamte Repertoire der wahren Gleichberechtigung im Maskulismus. Schliesslich verdient sich der Mensch durch seine pure Existenz allein schon sämtliche moralischen Rechte, wie das Recht auf Leben, das Recht auf einen fairen Prozess, das Recht, unabhängig von seinen Taten und Leistungen als ein ehtisch gleichwertiger Mensch wahrgenommen zu werden und das Recht, sich meritokratische Rechte durch Ableistung gleicher Pflichten zu erarbeiten.

Sich meritokratische Rechte erarbeiten zu dürfen, folgt also aus der ethischen Gleichwertigkeit und den daraus resultierenden, moralischen Rechte aller Menschen. Somit ist deine Beschreibung hier in Form einer meritokratischen „Antrags-Gleichberechtigung“ verkürzend und unzutreffend, da der Mensch sich nur einen Teil seiner Rechte, nämlich die meritokratischen, aktiv durch Pflichtenableistung erarbeitet, während er die moralischen Rechte von der Zeugung bis zum Tod durch seine blosse Existenz bereits besitzt - ohne einen Finger dafür rühren zu müssen.

Ein Mensch stellt keinen Antrag auf einen fairen Prozess oder auf sein Recht auf Leben – er beharrt darauf, weil es zurecht unveräusserliche Rechte sind, welche nicht verdient, erarbeitet oder erkauft werden müssen, sondern vollständig aus seinem ethisch gleich grossen Wert als Mensch im Vergleich zu allen anderen Menschen erfolgen.

Das kannst du übrigens auch hier noch einmal vertieft nachlesen, wenn du dir tatsächlich die Mühe machen willst, meinen Standpunkt zu verstehen - wie du vor einigen Tagen so überschwenglich behauptet hast.

Ich schlage vor, diese besondere Form der Gleichberechtigung als
Antrags-Gleichberechtigung zu bezeichnen. Hingegen sollte die
tatsächliche Gleichberechtigung weiterhin als das bezeichnet werden, was
sie ist: Gleichberechtigung.

Was ist denn die „tatsächliche Gleichberechtigung“, welche du hier in Kontrast zu deiner "Antrags-Gleichberechtigung" stellst?

Gleichberechtigung an sich sagt schliesslich lediglich, dass eine undefinierte Menge an Personen (?) auf eine irgendwie gleiche, jedoch undefinierte Art zu etwas Undefiniertem berechtigt sind. Mehr findet sich in dem Wort nicht.

Erst im Kontext eines angegebenen Weltbildes, z.B. im Maskulismus nach Savvakis oder im Gleichheitsfeminismus, erhält das Wort tatsächlich eine nachvollziehbare Bedeutung – weil diese Weltbilder dann die undefinierten Grössen des Wortes festlegen. Logischerweise kann also das Wort Gleichberechtigung ohne ein explizit damit im Zusammenhang benanntes Weltbild nicht als wahr, falsch, verzerrt oder tatsächlich bezeichnet werden.

Und da dein traditionalistischer Geschlechterhierarchismus explizit das Wort Gleichberechtigung ablehnt, du ‚mein‘ Verständnis von Gleichberechtigung nicht gelten, sondern vielmehr von der „tatsächlichen Gleichberechtigung“ unterschieden hast und das in der Gesellschaft verbreitete, feministische Verständnis in sich widersprüchlich, deshalb unbrauchbar und somit nicht gemeint sein kann (es sei denn du akzeptierst feministische „Logik“), hast du schlussendlich hier keinen weltanschaulichen Kontext angegeben, vor dem das Wort Gleichberechtigung eine sinnvolle Bedeutung bekäme – so dass deine Trennung hier in „Antrags-Gleichberechtigung“ und tatsächliche Gleichberechtigung keinen Sinn ergibt. Denn in welchem (von dir nicht angegebenen) Kontext müsste man denn diese ominöse „tatsächliche Gleichberechtigung“ verstehen?

Wie bereits gesagt: Das Wort Gleichberechtigung an sich ist inhaltsleer und losgelöst von weiteren, weltanschaulichen Erklärungen bedeutungslos.

Dennoch stellt sich die Frage: Was nützt uns die
Antrags-Gleichberechtigung in der Lebenspraxis?

Da der Begriff mit der wahren Gleichberechtigung im Maskulismus nichts zu tun hat, wie bereits oben dargelegt, sondern du damit hier angetanzt kommst, solltest du diese Frage nicht an mich, sondern an dich selber richten.

Ich bin der Überzeugung, daß uns die Antrags-Gleichberechtigung
nicht viel nützt. Sie kann uns sogar schaden, indem sie, bei fehlender
Gerechtigkeit der Rechtsprechung, bisweilen gegen den Antragsteller
gerichtet wird. Das haben alle diejenigen Männer erfahren, die etwa wegen
ihrer schlagenden Frau die Polizei gerufen haben und dann ihrer eigenen
Wohnung verwiesen worden sind.
Das Gewaltschutzgesetz ist geradezu ein Tatsachenbeweis, daß
Antrags-Gleichberechtigung keine Gleichberechtigung herbeiführt, sondern
u.U. das Gegenteil herbeiführen kann. Denn ein Mann, der ein
entsprechendes Anzeige-Formular ausgefüllt hat - dazu ist er berechtigt!
-, ist dann vielleicht gerade nicht mehr berechtigt, in seiner eigenen
Wohnung zu übernachten; seine Frau hingegen schon.

Hier müsstest du erst einmal nachweisen, dass deine Form der „Antrags-Gleichberechtigung“ aktuell überhaupt irgendwie kausal im Zusammenhang mit der einseitigen Wegweisung des „Schlägers“ bei häuslicher Gewalt steht, damit diese zwei Absätze deines Textes überhaupt im Gesamtkontext deiner Argumentation Sinn ergeben.

Fakt ist hingegen, dass das einseitige Gewaltschutzgesetz eine Konsequenz des feministischen Verständnisses von Gleichberechtigung ist – der Staatsfeminismus hat schliesslich seine Tentakeln nicht nur im Justizministerium, in der Politik, sondern auch in Form von „geschlechtersensiblen“ Genderschulungen bei der Polizei. Es ist schliesslich ein offenes Geheimnis, dass zum Beispiel die deutsche Polizei im Bereich der häuslichen Gewalt sich von feministisch orientierten Frauenhäusern beraten lässt.

Im Feminismus ist der Mann aus Prinzip immer der Täter und die Frau aus Prinzip immer das Opfer. Da kommen Mann und Frau nicht gleichberechtigt als potentielle Täter und Opfer in Frage (wie im savvakinischen Maskulismus), sondern alleine aufgrund von Gruppenzugehörigkeit werden die Täter- und Opferrollen zugeschrieben.

Die einseitige Wegweisung hat also nichts mit echter Gleichberechtigung, wie sie der Maskulismus verlangt, zu tun (wie auch?), sondern mit dem langen Arm der feministischen Ideologie, welcher Polizisten, Gesetzgeber und Richter entsprechend beeinflussen kann.

Es versteht sich somit von selbst, dass ein maskulistisches Verständnis von Gleichberechtigung nicht nur mit dem Staatsfeminismus, sondern auch mit dessen Ausprägungen in Form eines einseitigen Gewaltschutzgesetzes gründlich aufräumen würde, sobald er sich gesamtgesellschaftlich durchgesetzt hat.

Im Grunde dient der Begriff "Gleichberechtigung", egal ob in wörtlicher
oder in modifizierter Bedeutung, nur der Verschleierung der Tatsache, daß
Mann und und Frau in einem nicht nur ergänzenden, sondern vor Allem
hierarchischem Verhältnis stehen, und nur unter dieser Voraussetzung eine
Harmonisierung ihres Verhältnisses in Angriff genommen werden kann.

Deine vermeintliche, „natürliche Hierarchie“ zwischen den Geschlechtern ist ein leeres Dogma, welches der Realität offensichtlich widerspricht. Dass einzelne biologische Aspekte wie Muskelkraft oder Körpergrösse nicht zur Festlegung einer Geschlechterhierarchie und gesellschaftlicher Privilegien taugen, habe ich schon hier ausführlich erklärt.

Der Bedeutungswandel, den der Begriff "Gleichberechtigung" durch Manifold
erfährt, ist nicht geeignet, diesen Begriff im maskulistischen Diskurs zu
"retten". Er hat keinen Wert; er eignet sich nicht zur Verständigung; er
eignet sich vor Allem nicht zur Formulierung von maskulistischen Zielen.

Angesichts der doch etwas sehr löchrigen Logik deiner 'Argumentation' ist dieses Fazit unfreiwillig amüsant und auf herrliche Art und Weise selbstironisch geraten.

--
"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis


gesamter Thread:

 

powered by my little forum