Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geschlechterhierarisches Verständnis (Allgemein)

MannPassAuf, Monday, 04.06.2012, 00:02 (vor 4563 Tagen) @ Manifold

Es war wohl etwas unglücklich, daß ich die Tiere mit einbezogen habe.

Ich bin, wie du, ein entschiedener Gegner der Auffassung, daß Menschen (höhere) Tiere seien. Dennoch müssen wir mit der Tatsache leben, daß der Mensch-Tier-Relativismus nicht nur theoretisch, sondern auch politisch im Vormarsch ist. Wenn wir heute schon weit sind, daß das Zertreten einer Kröte strafbar ist, dann werden vielleicht auch Tiere eines Tages Antragsrechte erhalten. Daß sie nicht schreiben und auch nicht denken können, ist kein triftiger Einwand, denn sie könnten ja menschliche Vertreter bekommen - ähnlich wie Mütter die Persönlichkeitsrechte unmündiger Kinder vertreten, wenn es etwa darum geht, einen Vaterschaftstest zu verhindern.

Aber lassen wir das Thema Tiere vorerst beiseite.

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Grundsätzlich:

Ich bitte dich, Abstand zu nehmen, "den" Maskulismus zu definieren. Das ist Anmaßung. Niemand hat dafür die Definitionshoheit. Diesbezüglich solltest du bescheidener auftreten und von deiner persönlichen Auffassung von Maskulismus sprechen.

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Was ist denn die „tatsächliche Gleichberechtigung“, welche du hier in
Kontrast zu deiner "Antrags-Gleichberechtigung" stellst?

Wenn ich den Führerschein für Lastwagen mit Anhänger habe und du hast ihn auch, dann sind wir, den gleichen Rechtsraum vorausgesetzt, gleichberechtigt.

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Gleichberechtigung an sich sagt schliesslich lediglich, dass eine
undefinierte Menge an Personen (?) auf eine irgendwie gleiche, jedoch
undefinierte Art zu etwas Undefiniertem berechtigt sind. Mehr findet sich
in dem Wort nicht.

Das ist offensichtlich falsch.

Gleichberechtigung gibt es erstens nur inbezug auf ein genau definiertes Recht, und zweitens nur seitens derjenigen Personen, die jeweils Inhaber dieses Rechtes sind. Das ist genau das, was sich in dem Wort findet. Läßt man die nähere Bestimmung weg, dann verschwimmt der Begriff ins Undefinierte.

Das ist ja der Grund, warum du von "wahrer" Gleichberechtigung sprichst. Sobald das Attribut "wahr" auftritt, ist Ideologie im Spiel.

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Erst im Kontext eines angegebenen Weltbildes, z.B. im Maskulismus nach
Savvakis oder im Gleichheitsfeminismus, erhält das Wort tatsächlich eine
nachvollziehbare Bedeutung – weil diese Weltbilder dann die undefinierten
Grössen des Wortes festlegen. Logischerweise kann also das Wort
Gleichberechtigung ohne ein explizit damit im Zusammenhang benanntes
Weltbild nicht als wahr, falsch, verzerrt oder tatsächlich bezeichnet
werden.

Das ist deine Methode: Erst hast du den Begriff Gleichberechtigung aufgeweicht. Dann hast du ihn wieder fest gemacht; d.h. hast ihm willkürlich eine Bedeutung beigelegt und verlangst nun von uns allen wie selbstverständlich, daß wir diese übernehmen.

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hast du schlussendlich hier keinen
weltanschaulichen Kontext angegeben, vor dem das Wort Gleichberechtigung
eine sinnvolle Bedeutung bekäme

Richtig, ich will keine ideologische Aufladung dieses Wortes. So wie du es gebrauchst, handelt es sich um eine Nebelkerze. Nichts wird klarer. Das Wort braucht keinen ideologischen Kontext. Es ist aus sich selbst heraus verständlich.

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Hier müsstest du erst einmal nachweisen, dass deine Form der
„Antrags-Gleichberechtigung“ aktuell überhaupt irgendwie kausal im
Zusammenhang mit der einseitigen Wegweisung des „Schlägers“ bei
häuslicher Gewalt steht, damit diese zwei Absätze deines Textes
überhaupt im Gesamtkontext deiner Argumentation Sinn ergeben.

"irgendwie kausal" - das ist doch sinnlos! Begriffe und die auf sie bezügliche Sachverhalte stehen niemals in einem Kausalzusammenhang.

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Die einseitige Wegweisung hat also nichts mit echter Gleichberechtigung,
wie sie der Maskulismus verlangt, zu tun (wie auch?), sondern mit dem
langen Arm der feministischen Ideologie, welcher Polizisten, Gesetzgeber
und Richter entsprechend beeinflussen kann.

Es gilt Gleichberechtigung. Rechte bestehen aufgrund von Gesetzen. Und nach dem Gesetz sind Mann und Frau gleichberechtigt, was die häusliche Gewalt betrifft: Beide dürfen nicht schlagen.

Richtig, es findet Ungleichbehandlung statt. Aber das ändert nichts an der Tatsache der Gleichberechtigung.

Unter diesen Umständen wäre es natürlicher ehrlicher, wenn die Gesetze eine Ungleichberechtigung festschreiben würden: "Frauen dürfen schlagen, Männer nicht." Dann bestünde wenigstens Rechtssicherheit, und wir wüßten, woran wir sind. Natürlich fände ich das immer noch nicht ideal, weil die Ungleichberechtigung, die ich will, andersherum geht.

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Es versteht sich somit von selbst, dass ein maskulistisches Verständnis von > Gleichberechtigung nicht nur mit dem Staatsfeminismus, sondern auch mit > dessen Ausprägungen in Form eines einseitigen Gewaltschutzgesetzes gründlich > aufräumen würde, sobald er sich gesamtgesellschaftlich durchgesetzt hat.

Ja, aber das täte er dann nach meinen Vorstellungen. Ich bin nämlich der wahre Maskulist. ;-)

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Angesichts der doch etwas sehr löchrigen Logik deiner 'Argumentation' ist
dieses Fazit unfreiwillig amüsant und auf herrliche Art und Weise
selbstironisch geraten.

Das lasse ich unkommentiert stehen!

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Fazit:

Der Begriff Gleichberechtigung ist aus sich heraus verständlich und bedeutet nichts anderes, als daß ein bestimmtes Recht von einer bestimmten Zahl von Personen geteilt wird. (Die Zahl der Führerscheininhaber ist definiert, also dem Kraftverkehrsamt bekannt.)

Ihm einen weltanschaulichen Hintergrund zuzufügen, bedeutet, ihn ideologisch aufzuladen und zu einem politischen Kampfbegriff zu machen.

Wer sich als Maskulist darauf einläßt, muß verlieren, weil der Begriff der "unwahren" (feministischen) Gleichberechtigung sich bereits durchgesetzt hat.

Es gilt, diesen Begriff zu entlarven, nicht ihn nochmals umzudeuten!


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