Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterirdisch (Allgemein)

egal, Wednesday, 20.06.2012, 03:54 (vor 4541 Tagen) @ Lentze

Hier geht es um ein Kind, das von einem Sexualstraftäter entführt und vergewaltigt wurde. Und darum, dass die Polizei geschlampt hat. Das Kind saß nicht in Haft, es geht nicht um Haftentschädigung.

Einem unschuldig wegen falscher Verdächtigung jahrelang Inhaftierten muss selbstverständlich eine Haftentschädigung zustehen für das erlittene Unrecht. Höchstwahrscheinlich wird die nicht angemessen sein und das ist schändlich. Das ist aber kein Grund, über ein vergewaltigtes Kind herzuziehen. Das ist einfach unterirdisch.


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