Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Beerdigung (Recht)

Oliver, Sunday, 01.07.2012, 08:51 (vor 4527 Tagen) @ Rainer

Weiß jemand wann und wo die Beerdigung
stattfindet. Da würde ich gerne hingehen.

Er starb in Völklingen Rainer, ich fahre auch hin wenn ich Ort und Termin kenne,

habe in Netz aber bisher nichts zur Beerdigung finden können.

Hier noch einige "Umstände", die zu solch männerfeindlichen Taten führen können:

Die Falschaussagerin unterrichtete Biologie und Deutsch am Gymnasium am Waldhof in Bielefeld
http://www.gymnasium-am-waldhof.eu/schulleben/eulenpost/Newsletter_GaW_6_09.pdf

Die Schulleitung am GaW

http://www.gaw-bielefeld.de/user/links.php?id=262

[image]
Schulleiterin OStD' Ruth Leutheußer-de Vries,

[image]
stellvertr. Schulleiterin StD' Josefine Sindermann,

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http://www.odenwald-geschichten.de/

Rechtsanwalt Hartmut Lierow: Staatsanwaltschaft Darmstadt verschleppt Ermittlungen
von Administrator @ 10:20. Kategorien: Fall Arnold, Justiz

In zwei vorausgegangenen Beiträgen (hier und hier) zum Fall Horst Arnold hatten wir bereits einige Vorwürfe zitiert und thematisiert, die Arnolds Anwalt Hartmut Lierow gegen die Staatsanwaltschaft Darmstadt erhebt.
In einem aktuellen Artikel des Westfalen-Blatts werden diese Vorwürfe konkretisiert:

>Die Ermittlungen gegen eine Bielefelder Studienrätin (46), die nach gerichtlicher Überzeugung einen Kollegen mit falschen Vergewaltigungsvorwürfen ins Gefängnis gebracht hat, sollen seit Jahren verschleppt worden sein.<

Um eine Petitesse geht es also mitnichten.
Das Urteil des Landgerichts Kassel im Fall Horst Arnold bedeutet im Resultat eine Verurteilung jener Frau, die längere Zeit in Michelstadt im Odenwald lebte und mit ihren offenbar erfundenen Vorwürfen ihren damaligen Arbeitskollegen Arnold für 5 Jahre zu Unrecht hinter Gitter brachte.

Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet.

Wir zitieren nochmals aus dem Westfalen-Blatt:

>Diesen Vorwurf erhebt Hartmut Lierow, der Anwalt des Opfers, in einem fünfseitigen Brief an die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main. In dem Schreiben bittet der Anwalt darum, der Staatsanwaltschaft Darmstadt die Ermittlungen zu entziehen und das Verfahren gegen die Lehrerin von einer anderen Behörde führen zu lassen. […]

Anwalt Hartmut Lierow hatte die Beweise für die Unschuld seines Mandanten zusammengetragen und sagt: >Die Zeugenaussagen, die jetzt im Wiederaufnahmeverfahren zum Freispruch meines Mandanten geführt hatten, liegen der Staatsanwaltschaft Darmstadt seit Ende 2008 vor.«
[…]
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dem WESTFALEN-BLATT, man habe zunächst nicht ermittelt, weil man erst den Ausgang des Verfahrens in Kassel habe abwarten wollen.
Lierow: >Dafür gab es aber keinen Grund. Die Zeugenaussagen waren dermaßen belastend, dass die Staatsanwaltschaft schon vor Jahren gegen die Studienrätin hätte vorgehen können.«

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt sei nicht berechtigt gewesen, >sich hinter dem Landgericht Kassel zu verkriechen und abzuwarten«, heißt es in dem Brief an die Generalstaatsanwaltschaft.
Die jahrelange Untätigkeit könne das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Justiz erschüttern.
Es scheine so, als wolle die Staatsanwaltschaft nach dem Fehlurteil von 2002 >sich und dem Gericht nicht auf die Füße treten«.

Lierow sagte dem WESTFALEN-BLATT, die Ermittlungen gegen die Lehrerin würden seit Jahren mit einer >spürbaren Unlust« geführt.<

Zu erkennen, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Wirklichkeit eine Chimäre ist, war vor etwa 10 Jahren die Initialzündung für diesen Weblog.
Wenn innerhalb der Justiz bestimmte Straftaten von bestimmten Personen oder Institutionen schon nicht korrekt verfolgt werden, so sollte dies zumindest publik werden.
Es war die Staatsanwaltschaft Darmstadt, die diesen Lernprozess bei uns ausgelöst hatte.
Hartmut Lierow sollte als erfahrener Anwalt eigentlich wissen, dass die “Unabhängigkeit der Justiz” nur auf dem Papier steht, im juristischen Alltag aber fortgesetzt konterkariert wird.

Man sollte deutlich sagen, dass das bewusste Verschleppen von Ermittlungen in einer (zumal schweren) Strafsache seinerseits eine Straftat sein kann:

Der § 258 (Strafvereitelung) sagt dazu:

>Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme … unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<

Paragraph 258a (Strafvereitelung im Amt) sagt zusätzlich:

>Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme … oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.<

Ermittlungen in einem (fast schon evidenten) Fall von Freiheitsberaubung zu unterlassen oder zu verschleppen, und so die Tat und den Täter in die Verjährung zu “retten”, was soll dies anderes sein?

Die Motivlage in dem geschilderten Fall (oder Delikt?) ist denkbar transparent:

>Es scheine so, als wolle die Staatsanwaltschaft nach dem Fehlurteil von 2002 >sich und dem Gericht nicht auf die Füße treten«.<

In der Tat, die 2001 / 2002 von der Staatsanwaltschaft Darmstadt geführten “Ermittlungen” im Fall Arnold waren offenkundig Pfusch - so wie die hierauf bauende Anklageschrift.
Welcher Handwerker würde objektiv (oder überhaupt) “ermitteln”, wenn es um einen von ihm verantworteten Pfusch geht?

Angenommen, die Vorwürfe von Hartmut Lierow gegen die Staatsanwaltschaft Darmstadt führten tatsächlich zu einer Anzeige wegen “Strafvereitelung im Amt”?
Was würde dann wohl geschehen? Wozu sähen sich die gegen die Staatsanwaltschaft “ermittelnden” Kollegen verleitet? Wäre es wieder das, was im § 258a StGB inkriminiert wird?

Der § 258a ist im deutschen Justizalltag eine Art schwarzes Loch. So wie dort kein Licht herausdringt, dringt da keine Ermittlung, keine Anklage und kein Urteil hervor.

http://www.odenwald-geschichten.de/

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Die nachweislich überführte Täterin könnte die selbe sein die sich unter der Nummer 761 Heidi Külzer Michelstadt 04.03.2009 einsetzt für:

Pro Freiland — Contra Käfig

Ich wende mich entschieden gegen die Aufweichung des
Verbots der Käfighaltung durch die Einführung sogenannter
Kleinvolieren, die den Hühnern keinen Raum zum Flattern
lassen. Ich unterstütze die Normenkontrollklage des
Landes Rheinland-Pfalz und appelliere an die Richter,
bei ihrer Entscheidung die Grundbedürfnisse der Hühner
zu berücksichtigen.

http://www.tierschutzinitiative-odenwald.de/unterschriftenlisten/uli_007.php?start=180

Grundbedürfnisse der Männer?
Fehlanzeige

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Lobende Erwähnung für unermüdlichen Einsatz gebührt:

Rechtsanwalt Hartmut Lierow
Kontaktdaten

Marburger Str. 5, 10789 Berlin, DEUTSCHLAND
Telefon: 030 2115081
Telefax: 030 2112017

[image]
Hier Rechtsanwalt Hartmut Lierow links, mit dem Opfer Horst Arnold(rechts)

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Liebe Grüße
Oliver


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