Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gibt keine Fehlurteile, alles Absicht! (Recht)

Rainer ⌂, Sunday, 01.07.2012, 13:06 (vor 4527 Tagen) @ Sohnemann

Ohne den ursprünglichen Prozess verfolgt zu haben - es gibt falsche
Urteile, wenn Gerichte nach Strich und Faden belogen werden. Das ist dann
aber in erster Linie Schuld der Lügnerin und - mit großem Abstand -
Schuld des Gerichts.

Egal wer falsch beschuldigt, wenn der Richter daraus ein Urteil macht dann ist er alleine Schuld. Durch seine Ausbildung und Erfahrung muss er in der Lage sein eine Falschbeschuldigung zu erkennen. Wenn du die Verfahren verfolgst, wirst du erkennen das die Richter völlig willkürlich handeln ohne Sachverstand.

Es waren auch Gericht, die ihn wieder rehabilitiert haben.

Schau dir Wiederaufnahmeverfahren genauer an. Du wirst erkennen wie heftig die Gerichte sich dagegen wehren. Eine Wiederaufnahme kommt nur in Gang wenn der ganze Vorgang so abstrus ist, dass die Gerichte um ihre Glaubwürdigkeit bangen. So gesehen sitzen vermutlich eine Menge Unschuldiger im Knast. Es gab mal eine Untersuchung zu diesem Thema (keine offizielle) die zum Schluss kam das 30% der Gefängnisinsassen unschuldig einsitzen. Nach meiner Erfahrung kann das durchaus hinkommen.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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