Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Lenk nicht ab

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 01.01.2008, 06:30 (vor 6015 Tagen) @ Beelzebub

Im Gegenteil, das Gesetz unterscheidet mit den Worten "...nicht

lebte, aber bereits gezeugt..."[/i] ausdrücklich zwischen

"leben"

und "gezeugt sein".

Interessant. Noch interessanter, wie du dies als ethisches Argument

nutzen

willst. Denn wenn befruchtete Eizellen sich durch eins Auszeichnen,

dann

dass sie leben (und sich teilen, entwickeln usw.)


Na, wenn das ein Argument sein soll: auch Krebszellen teilen & entwickeln
sich. Folglich ist auch eine Krebsbehandlung Tötung von "Leben".

Was für ein unsäglich dämlicher Schwachsinn. Es ist allenfalls Körperverletzung wie das Abtrennen eines Körperteils, aber keine Tötung. Dieser Vergleich zieht nicht, weil -entgegen der feministischen Sichtweise- ein Fötus ein eigenständiges Lebewesen ist und eben kein Körperteil der Mutter.

Deine Auffassung von Recht und Unrecht ist also nachweislich lediglich

an

den gerade aktuellen juristischen Kontext gebunden. Andere Urteile -
medizinische z.B. - klammerst du explizit aus.


Meine Auffassung von Recht und Unrecht hat allerdings was mit Gesetzen zu
tun. Nicht dass ich der Ansicht bin, unsere Gesetze seien alle der
Weisheit letzter Schluss, aber als allgemein verbindliche
Handlungsgrundlage sind sie allemal besser als nebulöse
Moralvorstellungen.

Ein schmaler Grat. Bei der Aufarbeitung des Dritten Reiches war man sehr wohl der Auffassung, daß ein Mensch sich an nebulösen Moralvorstellungen und nicht an geschriebenem Unrecht zu orientieren habe. Es kann von ihm erwartet werden, daß er geltendes Recht als Unrecht erkennt und nicht befolgt.

Wir haben hier eine rechtliche Diskussion und keine medizinische, die
außerdem nicht ich angefangen habe.
Und wäre die Behauptung, ein Embryo bzw. Fötus wäre einem Menschen
gleichzusetzen medizinisch unumstößlich, dann wäre, ich sagte es schon
mal, § 218 überflüssig.

Wir führen hier aber eine rechtliche Diskussion, keine medizinische. *gg*

Der §218 orientiert sich nicht an wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern schlicht und einfach an praktischen Erwägungen. Daher z.B. die völlig willkürliche, nicht mit irgendeiner einschneidenden Veränderung der Frucht korrellierende Dreimonatsfrist. In anderen Ländern gibt es andere.

Die Medizin macht sich hier allenfalls zum Handlanger, um Argumentationen zu liefern. Das hat sie bei anderen zweckdienlichen "Rechtsetzungen" auch schon getan. Es mag keinen zweifelsfreien Nachweis geben, daß ein Embryo ein Mensch ist, zumal Mensch verdammt schwer zu definieren ist, aber es gibt auch keinen dagegen. Und im Zweifel...??

Dann müßte Abtreibung als Mord oder Totschlag
verfolgt werden. Merkwürdigerweise ist das nicht mal in solchen Ländern
der Fall, die sich noch (aber hoffentlich nicht mehr lange) fest im
Würgegriff der Kirche befinden.

Ist doch Blödsinn. Spezielle Tötungstatbestände orientieren sich nicht am Opfer, sondern am Täter. Keiner würde wohl behaupten, daß Kindstötung -bis vor wenigen Jahren ebenfalls ein eigener Tatbestand- deshalb milder bestraft gehörte, weil das Opfer kein Mensch sei.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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