Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehrenmord in Dänemark

Wolfgang, Friday, 30.06.2006, 16:28 (vor 6918 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

"In Deutschland hatte ein ähnlicher Fall im Frühjahr für Schlagzeilen gesorgt. Nach dem Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü verurteilte ein Berliner Gericht lediglich den jüngsten Bruder wegen Mordes. Zwei weitere Brüder wurden freigesprochen. WELT.de"

Nein, - ich leite nicht ab, daß die Richter keine Beweise hatten... Aber das Ende des "Welt"-Artikels (s.o.)klingt so, als ob bei uns - im Gegensatz zu den Dänen - die Bösewichte in einem ähnlichen Fall frei gekommen wären. Und nach dem Urteil in Deutschland gab es ja auch Kritik daran, daß außer dem Täter die andern ungeschoren davongekommen waren. Ich selbst war allerdings nicht darüber empört gewesen, daß man in Deutschland die andern laufenließ - sondern war zufrieden darüber, daß man hier "im Zweifel für den/die Angeklagten" gelten ließ! Ich war ehrlichgestanden eher danach darüber empört, daß z.B. türk. Frauenrechtlerinnen fast darüber heulten, daß nicht alle eingeknastet worden waren. - Sowas geht aber in einem Rechtsstaat nicht: man konnte einfach nicht nachweisen, daß der Familienrat den Mord beschlossen hatte - also darf man auch nicht einfach vermuten, daß es so war - sogar wenn es wahrscheinlich ist! (Das hieße sonst ja: im Zweifel gegen die Angeklagten!)


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