Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Ehrenmord in Dänemark

Andi, Sunday, 02.07.2006, 13:26 (vor 6916 Tagen) @ Gismatis

Hallo Gismatis

So sehe ich das auch.

Natürlich muss der Mörder für seinen Mord bestraft werden. Aber wenn er, wie bei Ehrenmordfällen typisch, von einem "Familienrat" zu seiner Tat gezwungen wird, und sein kultureller Hintergrund ihm hier einen Widerspruch fast unmöglich macht, so hat er die stärksten denkbaren Strafmilderungsgründe auf seiner Seite. Das darf natürlich nicht dazu führen, dass er freigesprochen wird - leider sind in Deutschland schon Mörderinnen mit viel schwächeren Strafmilderungsgründen nur auf Bewährung verurteilt = freigesprochen worden, weil sie "der Situation nicht gewachsen waren". Kein Mörder ist seinser Situation gewachsen. Das Maß des Nichtgewachsenseins rechtfertigt nur eine geringste Strafmilderung (wenn überhaupt) und ist mit einem zum Mord gezwungenen Ehrenmörder nicht zu vergleichen.

Natürlich muss auch der Rechtsgrundsatz "in Zweifel für den Angeklagten" gelten - dieser Rechtsgrundsatz wird leider in Mißbrauchs- und Belästigungsprozessen, im Ehe und Unterhaltsprozessen und zukünftig wohl auch in Diskriminierungsprozessen nicht beachtet. Dagegen muss man angehen und darf es keinesfalls noch auf Mordprozesse bei der Verhandlung gegen Mitglieder des Familienrates erweitern.

Ich habe aber die Vermutung, dass bei dem Ehrenmordprozess in Potsdam gar nicht der Versuch gemacht wurde, diese Zweifel auszuräumen und auch die Mitglieder des Familienrates - die eigentlich Schuldigen - zu verurteilen. Es wurde scheinbar nur darüber nachgedacht, ob nicht auch noch zwei Brüder des Täters bestraft werden sollten, weil sie möglicherweise bei der Beschaffung und Entsorgung der Tatwaffe geholfen haben.

Viele Grüße,
Andi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]