Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Offener Brief an Prof. Dr. Amendt, von den Männerhasserinnen

sonnenlilie, Wednesday, 24.06.2009, 09:23 (vor 6030 Tagen)

Herrn
Prof. Dr. Gerhard Amendt
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen
Frankfurt a.M., 23. Juni 2009

Offener Brief

Frauenhäuser sind ein unverzichtbarer Bestandteil von Schutz und Hilfe bei
häuslicher Gewalt

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Amendt,
jährlich suchen rund 20.000 Frauen und ebenso viele Kinder Zuflucht in
Frauenhäusern. Rund 60 Prozent dieser Frauen werden von der Polizei oder von
professionellen Diensten ins Frauenhaus vermittelt. Ein Großteil der Frauen hat schwere oder sehr schwere Gewalt erlitten und/oder war sexueller Gewalt
ausgesetzt. Die Gewalthandlungen, die diese Frauen erlebt haben, erfüllen in der Regel die Merkmale von Straftatbeständen. Für sie ist das Frauenhaus der Ort, der ihnen in einer lebensbedrohlichen Situation Schutz und Sicherheit gewähren kann.

Es ist Aufgabe der Frauenhäuser, Frauen und deren Kindern Schutz und Sicherheit zu gewähren. Sie stehen ihnen in einer existenziellen Krise mit psychosozialer Beratung und Informationen zur Seite, um den Frauen Wege aus Gewalt geprägten Lebensverhältnissen aufzuzeigen. Hierzu gehört u. a. die Information über weitere spezifische Beratungsangebote und Therapiemöglichkeiten.
Dies gehört zum Standard der Frauenhausarbeit. Nicht zur Aufgabe von Frauenhäusern gehört, „Schuldfragen“ zu klären.

Dass Sie den Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern professionelles Arbeiten
absprechen, führen wir auf eine große Unkenntnis der Realität von Frauenhausarbeit zurück.
Professionalität und Parteilichkeit sind kein Widerspruch. In vielen Berufen ist Parteilichkeit für die Klientel Voraussetzung. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Frauenhauskoordinierung e.V. Berater und Beraterinnen, Therapeuten und Therapeutinnen haben Partei für ihre Klientel zu ergreifen.
Sie haben die Entscheidung ihrer Klientinnen und Klienten zu respektieren, sie bestmöglich zu informieren und zu unterstützen. Warum Sie diese Art der Unterstützung und Schutz den Frauen und Kindern, die Frauenhäuser aufsuchen, verwehren wollen, ist uns nicht erklärlich.
Häusliche Gewalt verursacht hohe gesellschaftliche Kosten. Der Arbeit der
Frauenhäuser wird in dem Gutachten des Instituts für anwendungsorientierte
Innovations- und Zukunftsforschung ein positiver volkswirtschaftlicher Effekt
bescheinigt. Dieser ließe sich durch eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäusernoch verstärken. Es ist schade, dass wir Sie vor diesem Hintergrund nicht als Mitstreiter hierfür gewinnen können; denn häusliche Gewalt - unabhängig, von welchem Geschlecht sie ausgeübt wird - ist eine Menschenrechtsverletzung.
Und es ist eine staatliche Verpflichtung, Menschen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, Schutz und Hilfe zu gewähren. Um eine staatliche Absicherung des Schutzes und der Hilfen ringen Frauenhäuser seit 33 Jahren.
Frauenhäuser als einen Ort des „Männerhasses“ zu bezeichnen, geht vollkommen an der Wirklichkeit vorbei. Gern laden wir Sie zu einer Diskussion mit
Frauenhausträgern und Frauenhausmitarbeiterinnen über die Arbeit der
Frauenhäuser ein.
Der Verein Frauenhauskoordinierung e.V. setzt sich für den Abbau von Gewalt
gegen Frauen ein. Er wird getragen von der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, dem Deutschen Caritasverband e.V., dem Diakonischen Werk der EKD e.V., dem
Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. und dem Sozialdienst
katholischer Frauen – Gesamtverein e.V. Dem Verein gehören außerdem
Frauenhäuser in freier Trägerschaft an. In Mitgliedschaft befinden sich derzeit 258 Frauenhäuser.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Glorius C. Viktoria Nawrath
1. Vorsitzende Geschäftsführung
Frauenhauskoordinierung e.V. Frauenhauskoordinierung e.V.


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