Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schwarzarbeit

Ralf, NRW, Friday, 25.08.2006, 04:27 (vor 7045 Tagen) @ Ralf

Unser Steuersystem besteuert Einkommen. Die Quelle des

Einkommens

ist dabei egal.


Das ist so nicht richtig. Unterschiedliche Einkommensquellen -Renten,
Mieterträge, Kapitalertäge- werden unterschiedlich behandelt. Am
miesesten, weil ausnahmefreisten, das Arbeitsentgelt. Das halte ich für
falsch.


Das mit dem "ausnahmefreisten" mag sein, sicher bin ich mir da aber auch
nicht - 400?-Jobs, Nachtschichtzuschläge, Arbeitnehmerpauschbetrag ...

Mieterträge, Kapitalerträge etc. unterliegen genau so der Einkommenssteuer
wie Arbeitslohn (die Zinsabschlagsteuer z.B. ist nur ein Vorwegabzug, der
später mit der Einkommensstuer verrechnet wird). Ob es da jetzt mehr oder
weniger Ausnahmen gibt (eigene Freibeträge, Halbeinkünfteverfahren auf
Dividenden, weil das Unternehmen selbst schon Steuern abgeführt hat etc.),
weiß ich nicht. Renten sind in der Tat (noch) ein Sonderfall, aber die
"normale" Besteuerung wird ja gerade schrittweise eingeführt.

Daneben gibt es natürlich in der Tat ein paar Einkunftsarten, die da
rausfallen - Lotterie- oder Spielbankgewinne z.B. kann man schlecht
besteuern, weil man dann auch die Lospreise oder Roulette-Einsätze
steuerlich geltend machen können müsste. Desweiteren sind
Veräußerungsgewinne (z.B. aus Immobilienverkäufen oder Aktiengeschäften)
steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein genügend großer Zeitraum
liegt (dementsprechend mindern auch Kursverluste nicht die Steuerlast).

Gruß Ralf

--
*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***


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