Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Abtreibungsverbot hatte nie humanitäre Gründe

Maesi @, Friday, 01.09.2006, 00:47 (vor 7037 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub

Stimmt. Und andere Regime waren insofern auch nicht viel besser. Das
Deutsche Kaiserreich z.B. hat zwar Abtreibungen strikt bestraft, dafür
aber nicht die geringsten Hemmungen, eine ganze Generation in den Gräben
des ersten Weltkrieges abschlachten zu lassen. Dasselbe gilt für die
anderen Kriegsteilnehmer.

Du konstruierst einen logischen Zusammenhang, wo keiner ist. Das Abtreibungsverbot bestand nicht deshalb, damit spaeter moeglichst viele erwachsene Maenner in den Krieg geschickt werden konnten. In der Hauptsache berief man sich bei den Gesetzesformulierungen vielmehr auf christliche Grundwerte. Darueber hinaus war Abtreibung im 19. Jhd. auch fuer die werdende Mutter eine nicht ungefaehrliche Angelegenheit (Verletzungsrisiko, Infektionsrisiko), sodass man sehr wohl auch aus rein medizinischen Gruenden dagegen sein konnte. Ob und inwieweit bei den Formulierern solcher Gesetze andere als humanitaere Beweggruende vorherrschten, weisst Du schlichtweg gar nicht.

Bemerkenswert auch das Beispiel Rumänien. Dort war - anders als im übrigen
Ostblock - Abtreibung ebenfalls verboten und strafbar. Weil der
größenwahnsinnige Verbrecher, der dieses Land bis 1989 als Staatschef
terrorisierte, der Ansicht war, das rumänische Volk sei für einen so
großen Herrscher wie ihn zu klein.

Genaugenommen redete ihm das seine Frau Jelena ein. Cherchez la femme!

Kurzum: kein Abtreibungsverbot wurde jemals aus humanitären Gründen
erlassen!

Dieser Schluss folgt keineswegs zwingend aus Deiner Argumentation. Aus einer anekdotischen Aufzaehlung von wenigen Einzelfaellen, wovon lediglich in einem einzigen Fall (Rumaenien) nachweisbar keine humanitaeren Beweggruende bei der Installierung des Abtreibungsverbots vorlag, verallgemeinerst Du, dass nirgendwo aus humanitaeren Beweggruenden ein Abtreibungsverbot erlassen wurde.

Gruss

Maesi


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