Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Art. 20 Abs. 4 GG, der Strohhalm der Systemagenten

Mus Lim ⌂, Thursday, 22.10.2009, 19:18 (vor 5536 Tagen) @ Flint

Das Thema Widerstand wird immer wichtiger. Es ist deshalb notwendig,
darüber zu diskutieren, welche Möglichkeiten des Widerstandes es gibt. Ich
weiß nicht, wie vielen der Art. 20 Abs. 4 GG bekannt ist.

Rein formal gesehen gibt es den Art. 20 Abs. 4 GG, genauso wie es Art. 6 Abs. 1 GG gibt. Trotzdem werden weder Ehe noch Familie wirksam durch die "staatliche Gemeinschaft" geschützt.

Es gibt nämlich auch sowas wie die "normative Kraft des Faktischen" (siehe auch Georg Jellinek). Gemeint ist damit, das Tatsachen, Voraussetzungen oder Sachzwänge die Regeln des Handelns diktieren. Das ist so ähnlich wie "Papier ist geduldig", geduldig ist eben auch das Papier, auf dem das Grundgesetz geschrieben steht.

Was Art. 6 Abs. 1 GG betrifft, so ist es zu einer Basis für das Generieren immer neuer Stellen und Pöstchen der Helferinnenindustrie verkommen.

Art. 20 Abs. 4 GG ist auch so ein fiktiver Paragraph, der keine praktische Bedeutung hat. Es ist ein reiner "Wohlfühlparagraph", der hilft das Gewissen zu erleichtern, weil wir Deutschen es nicht schafften, den Diktator mit eigenen Händen zu stürzen.

Die normative Kraft des Faktischen führte im Dritten Reich dazu, dass man sich im Großen und Ganzen mit den Gegebenheiten abfand und so ist es auch heute wieder. Gegen den großen Diktator die Hand zu erheben war ein großes Sakrileg, wie es heute ist gegen die so genannte Demokratie das Wort zu erheben. Art. 20 Abs. 4 GG hat keine praktische Bedeutung außer der, dass die Systemagenten (Soziologie: Verteidiger des herrschenden Systems, des Status Quos, das ist der, der bei jedweder Kritik aufsteht und sagt, dass haben wir schon immer so gemacht und wo kämen wir denn hin, wenn das jeder machen würde, etc.) eine Ausrede haben gegenüber Systemkritikern, dass sie in der Illusion bleiben können, dass das gesellschaftliche System eine Selbstkontrolle habe mit Selbstheilungsmechanismen. Doch das ist in der Praxis illusionär und das mit Absicht.

Die Möglichkeit des Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG ist der Strohhalm, den man Ertrinkenden hinhält, der aber nicht trägt. Die Ertrinkenden ertrinken trotzdem, haben aber bis zuletzt eine Hoffnung auf ein Happy Ending.

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