Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Was macht man mit einem Staat, der Verfassung und Menschenrechte vorsätzlich bricht?

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 23.10.2009, 01:40 (vor 5536 Tagen) @ Tom

Ein Widerstandsrecht im Sinne eines Umsturzes, einer Revolution ist aus
meiner Sicht NICHT gegeben, weil eben das Deutschland des Jahres 2009 ein
ziemlich demokratischer Staat ist: verglichen mit anderen Ländern,
verglichen mit anderen Zeiten. Ich sehe sehr wohl, daß mit dem Feminismus
undemokratische, diktatorische Elemente in Staat und Gesellschaft
eingesickert sind. Aber deshalb ist Deutschland als Ganzes eben noch keine
Diktatur.Unser Gegner ist nicht der Staat, sondern der Feminismus, und das
weltweit.

Naja, hast Du denn das Widerstandsrecht schon mal im Klartext gelesen? Ich zitiere mal Art. 20 Abs 4 GG:

"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

"Deutschland als Ganzes" ist nicht Ziel dieses Widerstandes, ganz im Gegenteil. Es sind diejenigen, die es unternehmen, die vom GG definierte Ordnung zu beseitigen. Jegliche Änderer des GG kann man streng genommen als solche sehen, aber so streng will ich gar nicht mal sein.

Was ist aber mit dem Lissabon-Vertrag? Der definiert dem GG übergeordnetes Recht, das zudem von einem demokratisch höchst zweifelhaft legitimierten Organ gegeben wird. Vergleiche historisch Hitlers Ermächtigungsgesetz. Natürlich ist die EU nicht Hitler, aber auch der hat die Weimarer Reichsverfassung nie außer Kraft setzen oder anpassen müssen.

Unsere BundesministerInnen brüsten sich heute geradezu, daß 85% unseres Rechts bereits in Brüssel gemacht wird. Schon vor Lissabon. Wenn das den Tatbestand des Art.20 Abs.4 nicht erfüllt, weiß ich aber auch nicht mehr...

Schau mal:es gibt jedes Jahr hunderte(?) von Verfassungsklagen, die
meisten werden abgelehnt. Nach Deiner Logik hätte dann jeder der
abgewiesenen Kläger das Recht und die Pflicht zum Widerstand gegen den
Staat, das Recht, eine Revolution und einen Umsturz anzuzetteln? Weil ja
aus seiner persönlichen Sicht der Staat verfassungswidrig handelt?

Nein. Grundgesetzwidriges Handeln allein ist als Grund für Widerstand ja gar nicht definiert. Sondern das Ziel der Beseitigung der gesamten grundgesetzlichen Ordnung! Und es steht da auch nicht, daß man das volle Eintreten dieses Zustandes erst abwarten müsse. "Relativ demokratisch" ist überhaupt kein Argument. Sondern daß man denen, die es zu unternehmen wagen (Zukunft!), einen solchen Zustand herzustellen, Widerstand leisten dürfe.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


gesamter Thread:

 

powered by my little forum