Der Unterschied in der "Rechtssprechung" ist tatsächlich. (Gewalt)
Hier gab es nach dem Polenböller eine verrußte Tür. Urteil: knapp 10 Jahre
Die einzigen Verstöße die ich bei dem "Moscheebomber" sehe sind die gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Ortspolizeiverordnung. Der hat Krach u. Dreck gemacht. Mehr nicht. In der Regel kommt bei sowas nur ein Bußgeldbescheid. Im Übrigen gilt in Deutschland die Regel, dass die Höhe der Strafe davon abhängig ist, wer das Opfer ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
gesamter Thread:
- Marcus Hempel † - Bewährungsstrafe für Wittenberg-Totprügler -
Christine,
27.03.2020, 13:27
- Der Fall Marcus H. - Den Opfern ein Gesicht geben! - Wiki, 27.03.2020, 14:31
- Marcus Hempel † - Bewährungsstrafe für Wittenberg-Totprügler - Frank, 27.03.2020, 16:00
- #Merkeldeutschland: Einen Menschen getötet und keinen Tag in Haft. Geht doch! - Alfonso, 27.03.2020, 20:31
- "Deutsche" Gerichte 2020 - Christine, 28.03.2020, 09:04
- „Die Wahrheit wollten die gar nicht aufklären“ -
Christine,
28.03.2020, 10:05
- Der Unterschied in der "Rechtssprechung" ist tatsächlich. - Alfonso, 28.03.2020, 10:23
- Einst hatten wir auch Probleme mit Migranten, heute leben wir in Reservaten. - Alfonso, 28.03.2020, 21:39